E-Trottinetts waren im vergangenen Jahr in 716 Unfälle involviert. Nicht zuletzt, weil Fahrer mit gemieteten oder privaten Fahrzeugen auf dem Trottoir fuhren. E-Roller sorgen hingegen für immer mehr Unfälle auf Velowegen. Wo man mit welchem Elektrofahrzeug fahren darf, wer einen Helm tragen muss, und mit welchen Verhalten man sich strafbar macht, erfährst du hier.
E-Trottinett
Ausser in der Basler Innenstadt, wo sie verboten sind, gehören E-Trottinetts zum Bild von allen grösseren Schweizer Städten. Fahren darf man die Teile ab 14 Jahren mit einer Töffliprüfung und ab 16 ohne Prüfung. Sonst gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder: Sie gehören auf die Strasse. Wenn es einen Veloweg gibt, müssen Fahrer diesen benützen. Helmpflicht besteht keine.
Geschwindigkeit: bis 20 km/h sind auf Schweizer Strassen erlaubt. Preis: ab ca. 600 Franken.
Elektro-Bikes
Die schnellen Modelle unterstützen Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Wer ein solches S-Pedelec fahren will, muss eine Nummer lösen, einen Helm tragen und mindestens den Fahrausweis der Kategorie M besitzen, der auch für Töffli gilt. Er muss den Veloweg benützen, wenn es einen hat, und den Motor abschalten, an Stellen, wo Töffli verboten sind. Motorausschalten gilt auch für Fusswege mit dem Zusatz «Velo gestattet».
Geschwindigkeit: 25 km/h oder 45 km/h mit Tretunterstützung. Preis: «langsame» ab ca. 1000, «schnelle» ab ca. 3500 Franken.
E-Roller
Sie fahren mit oder ohne Tretunterstützung und so schnell wie ein «langsames» Elektrobike, ähneln optisch aber einem herkömmlichen Roller – vor allem, wenn Besitzer der Coolness zuliebe die Pedale abmontieren. Das alles sorgt für Verwirrung auf den Velowegen, wo die Roller-Fahrer ohne Helm cruisen dürfen. Für sie gelten dieselben Regeln wie für Velofahrer. Zugelassen sind sie ab 14 Jahren mit einer Töffliprüfung, ab 16 ohne. Achtung: Wenn die Pedale verbaut sind oder nicht benutzt werden, darf das Fahrzeug höchstens 20 km/h fahren.
Geschwindigkeit: 25 km/h mit, 20 km/h ohne Tretunterstützung. Preis: ab ca. 2000 Franken.
E-Einrad
Bis jetzt hat noch kein Elektro-Einrad-Modell eine Zulassung für Schweizer Strassen. Wer sich dabei erwischen lässt, dem drohen eine Verzeigung von 1000 Franken aufwärts sowie Fahrausweisentzug.
Geschwindigkeit: bis 30 km/h (je nach Modell). Preis: Ca. zwischen 2000 und 3000 Franken.
Gyropod (Segway)
Man kennt sie in Städten: Reisegruppen, die auf sperrigen Gyropods der Marke Segway. Diese Stehroller, von denen in der Schweiz nur wenige Modelle zugelassen sind, dürfen nicht auf dem Trottoir fahren. Bei fehlendem Veloweg müsste man mit dem sehr langsamen Fahrzeug auf die Strasse ausweichen. Zwecks Versicherungsschutz brauchen Segways eine Töffli-Nummer.
Geschwindigkeit: 20 km/h sind erlaubt. Preis: ca. 8000 Franken.
Hoverboard
Es lässt sich mit den Füssen per Gewichtsverlagerung steuern. 2018 stürzte eine 17-Jährige im Zentrum von Heerbrugg SG so schwer, dass die Rega sie ins Spital fliegen musste. Das könnte teuer geworden sein, denn eigentlich haben Hoverboards in der Schweiz keine Zulassung und dürfen nur auf privatem Grund wie dem Vorplatz einer eigenen Garage gefahren werden.
Geschwindigkeit: ca. 15 km/h, Top-Modelle bis 30 km/h. Preis: ab ca. 150 Franken.