Sie entstehen im intimsten Rahmen: Nacktfotos oder Sexvideos, die nur für den Partner oder die Partnerin gedacht sind. Doch plötzlich werden sie nach einer zerbrochenen Beziehung von dem oder der Ex im Internet verbreitet.
Auf diese Verletzung der Persönlichkeit, die als Rachepornografie (auf Englisch: Revenge Porn) bekannt ist, macht aktuell die Netflix-Doku-Serie «Der meistgehasste Mann im Internet» aufmerksam.
«Rachepornografie ist eine massive Grenzverletzung, auch wenn sie virtuell ist», sagt Corina Elmer, Geschäftsleiterin der Frauenberatung sexuelle Gewalt – eine vom Kanton Zürich anerkannte Opferhilfestelle. «Es ist eine Form von Gewalt, die auf die Würde und Intimsphäre der betroffenen Person abzielt.»
Professionelle Unterstützung holen
Opfer von Rachepornografie stehen nicht allein da. «Sie sollten sich professionelle Hilfe bei Beratungsstellen holen. Dort werden sie über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt und bei weiteren Schritten wie einer Anzeige unterstützt», so Elmer.
Zudem sollte das Opfer nicht vor einer Konfrontation mit der Tatperson zurückschrecken. «Das Opfer soll ihr unmissverständlich mitteilen, die Bilder zu löschen. Das kann auch vom Provider oder von der Plattform verlangt werden», sagt Elmer. «Am besten ‹sichert› das Opfer die Beweise in Form von Bildschirmfotos. Das kann wichtig sein für ein späteres Strafverfahren.»
Wie können sich die Opfer wehren?
Strafrechtlich ist die Situation etwas komplex. Das Problem ist, dass es in der Schweiz noch keinen Strafbestand für Rachepornografie gibt. Trotzdem können sich Betroffene wehren. «Opfer haben einen Anspruch, bei der Polizei oder bei einer Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten. Sie sollten sich nicht abwimmeln lassen», sagt Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum.
Trotz der fehlenden Gesetzesgrundlage gibt es laut Steiger Strafbestände wie Ehrverletzung, Nötigung oder verbotene Pornografie, die im Fall von Rachepornografie greifen können. Wenn die Täterschaft bekannt ist, gibt es weitere Möglichkeiten: «In diesem Fall kann das Opfer wegen Persönlichkeitsverletzung klagen. Auf diesem Weg kann der Täterschaft oder auch einer Internetplattform verboten werden, Bild- und Videomaterial zu verbreiten», so Steiger.