Mit einem Urteil zu Rachepornos im Internet sorgt das Bezirksgericht Lenzburg für Aufsehen: Ein 48-jähriger Franzose stellte Pornos seiner 47-jährigen Ex ins Netz. Zudem erstellte er ein falsches Facebook-Profil seiner Ex-Freundin und schickte Personen aus ihrem Umfeld Links zu den Pornofilmen.
Die Frau verklagte ihren Ex-Freund daraufhin wegen Persönlichkeitsverletzung. Vergeblich. Wie die Zeitung «Nordwestschweiz» berichtet, ist für das Bezirksgericht Lenzburg fragwürdig, ob Rachepornos strafrechtlich überhaupt relevant sind. In diesem Punkt – üble Nachrede – sprach es den Franzosen frei. In anderen Anklagepunkten verurteilte es ihn indes wegen Stalkings zu einer Busse.
FDP-Caroni: Schwere Verletzung der Privatsphäre
Deutet dieser Fall auf eine Lücke im Strafrecht hin? Braucht die Schweiz ein Revengeporn-Gesetz? Politiker zeigen sich auf Anfrage von Blick.ch erstaunt über das Urteil des Lenzburger Gerichts. Beim Revengeporn-Gesetz gehen die Meinungen aber auseinander. FDP-Nationalrat und Jurist Andrea Caroni: «Wenn jemand solche intimen Aufnahmen ohne Zustimmung der betroffenen Person verbreitet, verletzt er ihre Privatsphäre schwer. Das sollte strafbar sein.»
CVP-Amherd: Racheporno-Gesetz wäre «zu extrem»
Ähnlich äussert sich auch SP-Frau Yvonne Feri. Sie regt an, grundsätzlich zu prüfen, wie die bestehenden Gesetze, etwa zur Ehrverletzung, in den digitalen Raum übertragen werden könnten. «Stellt sich heraus, dass unsere jetzigen Grundlagen nicht ausreichen, um Rachepornografie zu verfolgen, dann ist die Politik in der Pflicht. Dann braucht es ein schärferes Gesetz», so Feri.
CVP-Nationalrätin Viola Amherd hingegen lehnt ein Racheporno-Gesetz ab. «Es wäre zu extrem, einen neuen Straftatbestand zu schaffen.» Das Opfer könne ja zivilrechtlich gegen den Täter klagen.
Anders als in der Schweiz ist in verschiedenen Staaten ein Racheporno-Gesetz in Kraft. Erst vor wenigen Wochen wurde in Kalifornien der Betreiber einer Revengeporn-Website zu 18 Jahren Haft verurteilt.