Noch kurz eine Online-Bestellung tätigen, damit das Weihnachtsgeschenk noch vor Weihnachten ankommt. Doch entgegen der Erwartung ist das Paket wenige Tage danach weder im Milchkasten, noch im Treppenhaus, noch bei den Nachbarn auffindbar. Der Verdacht: Das Paket ging verloren oder wurde gestohlen. Was können Betroffene in dieser Situation tun? Und wer kommt für den Schaden auf?
Geht das Paket während der Zustellung verloren, haftet die Post. Sobald es aber beim Empfänger korrekt abgegeben wurde, geht die Haftung auf den Kunden über. Sofern der Empfänger keine besondere Zustellungsart wünscht, gilt ein Paket als korrekt ausgeliefert wenn:
- Es dem Empfänger direkt übergeben wurde.
- Der Empfänger der Post eine Zustellungsermächtigung gegeben hat, sodass diese das Paket an einem vordefinierten Ort zugestellt wurde (zum Beispiel im Treppenhaus).
- Der Postbote das Paket an einem sicheren und witterungsgeschützten Ort um das Haus deponiert hat.
- Es im Milchkasten oder der Paketbox liegt (sofern es Platz hat).
Wenn Sendungen nach einer solchen korrekten Zustellung verloren gehen oder gestohlen werden, haftet die Post nicht, wie sie auf Anfrage von Blick festhält. Um das Risiko eines Diebstahls in einem solchen Fall zu minimieren, empfiehlt sie, Pakete im Milchkasten oder im Treppenhaus nur möglichst kurz unbeaufsichtigt zu lassen.
Alternative Zustellungen minimieren Diebstahl-Risiko
Ist das nicht möglich, bietet die Post drei alternative Zustellungsoptionen an.
Mit dem PickPost-Service können Kundinnen und Kunden Pakete und eingeschriebene Briefe kostenlos an alternative Abholorte schicken lassen – zum Beispiel in die Migros-Filiale, an den Schalter am Bahnhof oder zur Tankstelle. Der Vorteil: Die Pakete können an den Abholorten sicher aufbewahrt werden. Eine Abholung ist auch zu Randzeiten oder am Wochenende möglich. Um den Service in Anspruch zu nehmen, ist ein Login bei der Post nötig.
Eine Abholung rund um die Uhr ist mit dem kostenpflichtigen My-Post-24-Service möglich. Bei der Post können an zahlreichen Standorten in der ganzen Schweiz entsprechende Schliessfächer gemietet werden, an denen Tag und Nacht Pakete abgeholt und aufgegeben werden können.
Als dritte Option empfiehlt die Post ihren Kundinnen und Kunden, über den Online-Dienst Meine Sendungen den Zeitpunkt, den Ort und die Art der Zustellung selbst zu bestimmen. So könne man sichergehen, dass man auch zu Hause ist, wenn die Lieferung kommt. Oder gleich den Arbeitsort als Zustelladresse festlegen.
Post, Polizei und Versicherung einschalten
Die Post schreibt auf Anfrage von Blick, dass die Verlust- und Diebstahlquote ihrer ausgelieferten Sendungen bei nur 0,1 Promille (0,01 Prozent) liegt. Pechvögeln, denen dennoch ein Paket abhanden kommt, empfiehlt die Post, sich zuerst bei der Post zu melden. Sie löse dann einen Nachforschungsauftrag aus. Erhärtet sich daraufhin der Verdacht, dass die Sendung gestohlen wurde, sollten Kunden bei der Polizei Anzeige erstatten und den Diebstahl der Versicherung melden. In den meisten Hausratversicherungen sind Paketdiebstähle mit einem Selbstbehalt von wenigen Hundert Franken gedeckt.