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Was man beachten muss
5 Fragen zum Vorsorgeauftrag

Wer entscheidet, wenn Sie es plötzlich nicht mehr können? Wir haben mit einem Experten gesprochen und erklären, weshalb man sich Gedanken zu einem Vorsorgeauftrag machen sollte.
Publiziert: 29.11.2020 um 14:42 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2020 um 09:27 Uhr
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Es gibt viele verschiedene Angebote: Banken, Versicherungen und Notare sowie private Firmen erstellen Vorsorgeaufträge. Auch kostenlose Vorlagen sind im Internet verfügbar, doch diese erfordern ein fundierteres Wissen.
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Eliane Eisenring, Lea Ernst

Ein Mann wird nach einem Töffunfall bewusstlos ins Spital eingeliefert. Eine Frau ist wegen langer Krankheit zu schwach, um Entscheidungen für sich zu treffen. Was haben diese beiden Fälle gemeinsam? Zwei Menschen sind unfähig, über ihre Wünsche bezüglich Krankenversorgung oder anderer persönlicher Angelegenheiten Auskunft zu geben. Ein Fall für den Vorsorgeauftrag.

1. Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mit einem Vorsorgeauftrag kann man dafür sorgen, dass im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit die notwendigen Angelegenheiten von einer nahestehenden Person erledigt werden können. Urteilsunfähig werden kann man entweder in Folge eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder eines Schwächezustands. Damit dann die eigenen Wünsche berücksichtigt werden können, müssen sie vorher im Vorsorgeauftrag festgehalten werden.

Damian Schmid (31), Fachberater für rechtliche Vorsorge bei der Büro-Spitex, fasst es so zusammen: «Mit einem Vorsorgeauftrag wählt man seine gesetzliche Vertretung im Ernstfall selber.»

Man erstellt den Vorsorgeauftrag, um eine Beistandschaft und somit eingreifende Massnahmen der Kesb (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) zu verhindern, die oft als Fremdbestimmung wahrgenommen werden. Die persönlichen Angelegenheiten werden stattdessen lieber einer Vertrauensperson übergeben.

2. Wer sollte einen Vorsorgeauftrag erstellen?

«Jede urteilsfähige Person über 18 Jahre», sagt Schmid, denn ein Unfall, ein Hirnschlag oder eine schwere Krankheit könne jeden treffen. Auch Suchtprobleme können zu einer Beistandschaft führen. «Die meisten Leute denken bei einem Vorsorgeauftrag an das Alter und Demenz, doch es betrifft eben auch die Jüngeren.» So ist es gemäss Schmid beim Vorsorgeauftrag wie bei einer Hausratversicherung: Man hofft, dass nichts passiert, doch man schliesst sie für den Fall der Fälle trotzdem ab.

Wenn man verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft ist, erhält der Partner im Ernstfall in der Regel ein Vertretungsrecht. Doch auch in diesen Fällen ist ein Vorsorgeauftrag empfehlenswert: «Das Vertretungsrecht von Gesetzes wegen gilt nur für die alltäglichen Angelegenheiten und ist somit sehr eingeschränkt», sagt Schmid. «Zudem ist es sinnvoll, weitere Bestimmungen zu definieren, wie z.B. eine Ersatzperson zu beauftragen.»

3. Was steht im Vorsorgeauftrag?

Im Vorsorgeauftrag kann man eine oder mehrere Personen bestimmen, die Personensorge und die Vermögenssorge zu übernehmen, sowie sich juristisch vertreten lassen. Im Gegensatz zu einer Generalvollmacht ist ein Vorsorgeauftrag ein Vertrag. Durch die Annahme des Auftrags verpflichtet sich die beauftragte Person, die ihr übertragenen Geschäfte vertragsgemäss zu besorgen.

Die Personensorge betrifft alle persönlichen und administrativen Angelegenheiten: die Postbearbeitung, die Koordination der Pflege und der Wohnsituation, das Sozialleben usw. Die medizinischen Entscheidungen können auch im Vorsorgeauftrag integriert werden, sollten aber besser in den Patientenverfügungen festgelegt werden. Die persönlichen Angelegenheiten können von einer juristischen Person übernommen werden, medizinische Entscheidungen hingegen darf nur eine natürliche Person treffen.

Die Vertretungsperson, die man für die Vermögenssorge bestimmt, muss das Vermögen sachgerecht verwalten, das heisst, Rechnungen rechtzeitig bezahlen und die Lebenskosten der urteilsunfähigen Person mit deren Vermögen decken. In der Vermögenssorge kann man auch jährliche Ausgaben festlegen, zum Beispiel Spenden.

Bei der Vertretung im Rechtsverkehr geht es darum, dass man sich gesetzlich vertreten lässt. Auch das kann entweder eine natürliche oder eine juristische Person tun. Sie übernimmt alltägliche Vermögens- und Finanzaufgaben, wie den Abschluss von Verträgen.

4. Wen sollte man als vertretende Person wählen?

In den meisten Fällen werden der Lebenspartner und/oder die Kinder eingesetzt. «In gewissen Situationen, wie z.B. bei Patchworkfamilien oder Unternehmern, ist die Wahl und Aufgabenteilung der Beauftragten komplexer. Je nachdem kann der Einsatz einer neutralen Person Sinn machen», sagt Schmid.

5. Wie erstellt man den Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag muss entweder von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet werden oder notariell beurkundet werden.

Doch: Was muss genau drinstehen? «Es ist wichtig, dass alle Punkte geregelt werden, damit der Auftrag im Fall einer Urteilsunfähigkeit von der Kesb ohne Einschränkung validiert wird», sagt Schmid. Vorsorgeaufträge, die nicht vollständig seien, würden in der Regel mit einer Teilbeistandschaft ergänzt, sagt Schmid.

Und was ist mit den Gratis-Vorlagen im Internet? «Gratis oder kostenpflichtig, sind diese Vorlagen sehr allgemein formuliert», sagt Schmid. Sie können hilfreich sein, doch sie sind nicht für jede Situation geeignet. «Natürlich ist es möglich, einen Vorsorgeauftrag allein zu schreiben», sagt Schmid. Je nach Situation empfehle sich aber, Rat bei einer Fachperson zu holen, die Praxiserfahrung habe. «Mit allfälligen Versäumnissen muss man sonst je nachdem lange leben», sagt er.

Wer sich das alleine nicht zutraut, muss etwas mehr Geld in die Hand nehmen: 750 Franken kostet ein persönlicher Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung zum Beispiel bei der Büro-Spitex, ein Pauschalpreis für eine Person oder ein Paar. Auch viele andere Anbieter wie Pro Senectute Schweiz, das Schweizerische Rote Kreuz oder verschiedene Banken bieten Beratungen und die Erstellung der Aufträge an.

Doch die Erstellung allein genügt nicht, sagt Schmid: «Wir empfehlen immer, den Auftrag danach auch beim Zivilstandsamt zu melden.» So stelle man sicher, dass die Behörden im Ernstfall vom eigenen Vorsorgeauftrag Kenntnis haben.

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