1. Adressänderung
Gratiskarten für die Adressänderung kann man rund einen Monat vorher auf der Post holen – und dort gleich den Nachsendeantrag organisieren. Ausweis mitnehmen! Schicke die Adressänderungen an Bekannte, informiere zusätzlich: Bank/Postfinance, evtl. Krippe, Kindergarten oder Schule, Militär, Zivilschutz, Feuerwehr, Arbeitgeber, Ärzte und Zahnarzt. Krankenkasse und Versicherungen, Zeitungsabos, Clubs und Vereine, Telefon- und Internet-Provider. Selbständigerwerbende und Rentner müssen zusätzlich die AHV-Ausgleichskasse informieren.
2. Auto
Mit dem Zügelwagen steht und fällt der Wohnungswechsel. Wer selber umzieht, bucht das Auto im Voraus – und zwar bereits für den Abend davor. So spart man sich am Zügeltag das Mietprozedere.
3. Behörden
Melde dich am Zügeltag auf dem Einwohnermeldeamt ab – Schriftenempfangsschein und Ausweis mitnehmen. Dort erhält man den Heimatschein. Mit diesem muss man sich innert 14 Tagen beim neuen Einwohnermeldeamt anmelden. Es gilt auch, Führer- und Fahrzeugausweis auf dem Strassenverkehrsamt ändern zu lassen.
4. Essen
Hart arbeitende Zügelteams kriegen Hunger und Durst. Wer gegenüber Freunden oder Zügelmännern kein Unmensch ist, plant deshalb Verpflegung und Getränke voraus.
5. Freien Tag eingeben
Der Arbeitgeber freut sich über frühe Information. Du hast gemäss Arbeitsrecht mindestens einen Zügeltag zugute.
6. Freunde fragen
Je mehr Leute helfen, desto besser.
7. Geld
Zügelmänner wollen Bares auf die Hand. Nicht vergessen, zusätzlich genügend Geld für einen Znüni/Zmittag/Zvieri bereitzuhalten.
8. Informieren
Eine Woche vor dem Termin Abwart und Nachbarn benachrichtigen. Noch früher bei der Verwaltung am alten und neuen Ort den Parkplatz reservieren.
9. Keller und Estrich
Die Stauräume lassen sich Wochen zuvor entrümpeln. Was du nicht mehr brauchst, geht ins Brockenhaus oder auf den Sperrmüll.
10. Lampen
Am besten jemanden vom Zügelteam mit der Lampenmontage in der neuen Wohnung beauftragen – nichts ist frustrierender, als ohne Licht dazusitzen. Genügend Glühbirnen bereithalten.
11. Möbel
Vor dem Umzug demontierst du möglichst alles. Schrauben und Muttern kommen in ein Säckchen, welches man an eine Innenseite des Möbels klebt. Jetzt ist auch der Zeitpunkt, an Schrank-, Kommoden-, Tisch- und Stuhlbeinen Filzkleber zu befestigen – das Parkett der neuen Wohnung dankt es. Achtung: Nichts ist übler, als mit Zügelmännern dazustehen und zu merken, dass das Sideboard doch nicht passt. Darum: Vor dem Umzug beim Vermieter den Grundriss verlangen und die Platzierung der Möbel überlegen. Möbel und Kisten anschreiben, damit die Zügelmänner wissen, wo sie was hinstellen müssen.
12. Namensschilder
So bald als möglich an der neuen Haustür montieren – damit die Post auch gleich ankommt.
13. Packmaterial
Die Zeiten, als Läden gratis Bananenschachteln abgaben, sind leider vorbei. Günstige Zügelkartons gibt es bei Ikea («Dundergubbe» für 2.50 Franken pro Stück). Zügelfirmen bieten Schachteln zum Kauf oder zur Miete an, dies ist in der Regel aber teurer. Tipp: Auf Ricardo oder Tutti nach den Stichworten «Zügelkisten», «Zügelkartons» oder «Umzugskartons» suchen.
14. Pflanzen
Giesse vor dem Zügeln mässig – die Erde ist so leichter.
15. Reparaturen
Mit Spachtelmasse, Flüssig-Email und Holzretuschierstift lassen sich Bohrlöcher in den Wänden und Kerben im Waschbecken zum Verschwinden bringen.
16. Schäden
Ist der Parkett in der alten Wohnung zerkratzt oder eine Fensterscheibe beim Zügeln zerbrochen? Melde Beschädigtes sofort der Versicherung (Hausrat oder Haftpflicht) und der Verwaltung. Bestelle Handwerker und lass die Schäden beheben.
17. Tiefkühlprodukte
Kühlbox bereitstellen, am Morgen vor dem Umzug füllen.
18. Utensilien
Am besten in einem Extrasack bereithalten, was man sofort braucht: WC-Papier, Seife, Küchenlappen, Handtuch, Abfallsäcke, Schnur, Klebeband, Sackmesser, Bleistift, Verlängerungskabel, Taschenlampe, Glühbirnen, Pflaster.
19. Versicherung
Für Zügelschäden an Möbeln haftet gemäss Obligationenrecht die Zügelfirma.
20. Wohnungsabgabe/Wohnungsübernahme
Füll mit dem Ex-Vermieter wie auch mit dem neuen Vermieter ein Übergabeprotokoll aus. Falls du in der neuen Wohnung zusätzliche Schäden entdeckst: Innerhalb von zehn Tagen musst du die Mängelliste eingeschrieben an den Vermieter schicken.
21. Wohnungsputz
Wer selber putzt, reserviert Geräte wie Teppichreiniger so früh wie möglich. Sie sind in Drogerien erhältlich. Eine Liste für Putzmaterial erstellen (für Fenster, WC, Backofen, Böden etc.) und das Material kaufen. Wer ein Putzinstitut beauftragt, sollte Offerten einholen – es lohnt sich. In den Vertrag gehören: Pauschalpreis, genaue Zeit der Wohnungsabgabe in Anwesenheit des Putzinstituts und eine Abnahmegarantie mit kostenloser Nachreinigung, falls nötig.
22. Zählerstand
Notiere dir in der neuen Wohnung die Zählerstände von elektrischem Strom, evtl. Gas, Heizung und Warmwasser.
23. Zügelfirma beauftragen
Es lohnt sich, Offerten einzuholen. Der Termin und der vereinbarte Preis gehören schriftlich bestätigt – so spart man sich Überraschungen zum Schluss.
24. Zügelschäden
Kleine Schäden musst du selber beheben. Normalerweise gilt eine Limite von 150 bis 200 Franken.
25. Planung des Umzugs
Lass dir Schäden vom Zügelmann sofort schriftlich bestätigen. Gibt es beim Auspacken böse Überraschungen, musst du dies der Zügelfirma innert drei Tagen schriftlich melden.
Drei Monate vorher:
- Verschicken.
- Zügelunternehmen und Putzinstitut buchen.
- Beschädigungen der Wohnung melden, Reparaturen in Auftrag geben.
Einen Monat vorher:
- Verpackungsmaterial besorgen.
- Estrich und Keller räumen.
- Tiefkühlprodukte aufbrauchen.
- Ablesetag für Strom und Wasser vereinbaren.
Zwei Wochen vorher:
- Alles, was nicht benötigt wird, einpacken.
Eine Woche vorher:
- Parkplatz für Zügelfahrzeug am alten und neuen Ort reservieren.
- Abgabezeittermin mit Vermieter vereinbaren.
- Bohr- und Nagellöcher zuspachteln.
- Packen.
Am Tag davor:
- Letzte Dinge packen.
- Wertsachen an sicherem Ort verwahren.
- Ausreichend Bargeld abheben.
- Kühlschrank und Tiefkühltruhe abtauen.
- Abklären, ob du Verpflegung für die Zügelmänner organisieren sollst – oder deren Znünipause bezahlen musst.