Memes sind lustig – aber auch legal?
Sogar Kinder können rechtlich belangt werden

Ein Jugendlicher erstellt ein Meme mit dem offiziellen Schulporträt seiner Lehrperson. Ist das noch lustig oder schon illegal? Expertinnen und Experten über rechtliche und gesellschaftliche Konsequenzen, und die Verantwortung der Eltern in einem solchen Fall.
Publiziert: 15:23 Uhr

Auf einen Blick

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Sylvie KempaRedaktorin Service

Selbst erstellte Memes und GIFs – also Bilder oder Videos, die aus dem ursprünglichen Zusammenhang gerissen und mit humoristischem Inhalt versehen wurden – haben in den vergangenen Jahren die Kommunikation grundlegend geprägt. Besonders die jüngere Generation verwendet sie gerne. Nach dem Motto «Ein Bild sagt mehr als tausend Worte» kommen sie in Chats und Kommentarspalten zum Einsatz – und ersetzen oft auf humorvolle Weise eine eloquente Stellungnahme.

Ist das Erstellen von Memes illegal?

Eine kreative Spielerei? Auf jeden Fall! Aber keine harmlose. Wer selbst Memes erstellt, riskiert, Rechtsverletzungen zu begehen und Mobbing zu fördern. Je nach Art und Verwendung tangiert dies das Urheberrecht, das Persönlichkeitsrecht oder den Datenschutz – etwa, wenn geschützte Inhalte wie Filmausschnitte oder Fotos von Personen ohne deren Zustimmung zum Einsatz kommen.

Artikel aus der «Schweizer Illustrierten»

Dieser Artikel wurde erstmals in der der «Schweizer Illustrierten» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du auf www.schweizer-illustrierte.ch.

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Wem gehören Bilder aus dem Internet?

Erstellen Jugendliche zum Beispiel Memes von ihren Lehrpersonen, greifen sie oft auf Bilder zurück, die auf der Schulhomepage sichtbar sind. Jedes Foto im Web lässt sich durch Herunterladen oder Screenshots einfach weiterverwenden. Doch auch wenn ein Bild bereits im Internet auffindbar ist, bedeutet das nicht, dass es frei verwendet werden darf. Hier greift der Persönlichkeitsschutz, erklärt Lulzana Musliu von Pro Juventute. «Jede Person hat das Recht am eigenen Bild, sowie das Recht auf Achtung der Würde und Schutz der Privatsphäre. Dies gilt auch für Kinder und Lehrpersonen.» Werden Bilder ohne Zustimmung der abgebildeten Personen verwendet oder verändert, können diese rechtlich dagegen vorgehen. 

Problematische Memes: nicht einfach ein Spass

Grundsätzlich gelten Kinder in der Schweiz ab etwa zehn Jahren als urteilsfähig. Das bedeutet, dass sie ab diesem Alter für ihre Handlungen strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können. Spätestens dann sollten Eltern ihre Kinder darüber aufgeklärt haben, dass das Erstellen von Memes auch rechtliche Konsequenzen haben kann. Genauso wie das Weiterverbreiten solcher Inhalte. «Das ist nicht einfach ein Spass. Wer ein Meme teilt, das Rechte verletzt, kann sich strafbar machen», sagt Musliu.

Wem gehört dieses Foto?

Bei Fotos prallen verschiedene Rechte aufeinander. «Die Fotografin oder der Fotograf haben das Urheberrecht an einer Aufnahme. Ist darauf eine Person abgebildet, spielt auch das Persönlichkeitsrecht dieser Person hinein. Dann darf diese Person mitentscheiden, wie die Aufnahme verwendet wird», erklärt Sabrina Konrad, vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum. «Da bei der Erstellung von Memes somit verschiedene Rechte betroffen sein können und unter Umständen verletzt werden, sollte man sehr vorsichtig sein.»

Das IGE als Kompetenzzentrum des Bundes stellt online Infos bereit und bietet auf Anfrage auch Kurse an Schulen an. «Privatpersonen dürfen bei uns auch gerne anrufen und einfach nachfragen, wenn sie bezüglich der Verwendung von Bildmaterial nicht sicher sind. Wir helfen gerne.» Das Contact Center ist unter der Telefonnummer 031 377 77 77 erreichbar.

Sabrina Konrad ist stellvertretende Leiterin des Rechtsdienstes Urheberrecht am Institut für Geistiges Eigentum in Bern.
zVg

Bei Fotos prallen verschiedene Rechte aufeinander. «Die Fotografin oder der Fotograf haben das Urheberrecht an einer Aufnahme. Ist darauf eine Person abgebildet, spielt auch das Persönlichkeitsrecht dieser Person hinein. Dann darf diese Person mitentscheiden, wie die Aufnahme verwendet wird», erklärt Sabrina Konrad, vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum. «Da bei der Erstellung von Memes somit verschiedene Rechte betroffen sein können und unter Umständen verletzt werden, sollte man sehr vorsichtig sein.»

Das IGE als Kompetenzzentrum des Bundes stellt online Infos bereit und bietet auf Anfrage auch Kurse an Schulen an. «Privatpersonen dürfen bei uns auch gerne anrufen und einfach nachfragen, wenn sie bezüglich der Verwendung von Bildmaterial nicht sicher sind. Wir helfen gerne.» Das Contact Center ist unter der Telefonnummer 031 377 77 77 erreichbar.

Selbst wenn ein selbst erstelltes GIF oder Meme nur im privaten Kreis geteilt wird, bleibt es schwierig, da sich eine digitale Verbreitung unkontrolliert entwickeln kann. «Besonders problematisch ist es, wenn Personen oder Personengruppen in Memes oder GIFs abgewertet, blossgestellt oder beleidigt werden», warnt Lulzana Musliu. Solche Fälle haben nicht nur rechtliche Folgen, sondern führen auch zu schweren psychischen und sozialen Belastungen – ein klarer Fall von Cybermobbing, das auch auf gesellschaftlicher Ebene Spuren hinterlässt.

Was Eltern tun können, damit es nicht so weit kommt

Fabian Ilg, Geschäftsleiter der Schweizer Kriminalprävention, betont, dass die Hauptverantwortung für die Medienerziehung im Elternhaus liegt. Zwar behandeln Schulen in der Regel altersgerechte Inhalte im Unterricht, doch dem Elternhaus kommt eine Schlüsselrolle zu. «Es geht darum, die eigenen Kinder mit der sicheren Nutzung vertraut zu machen, damit Jugendliche die nötige Medienkompetenz entwickeln können», sagt Ilg. Dazu gehöre auch, regelmässig mit den Kindern über die Gefahren im Umgang mit dem Smartphone zu sprechen und die Nutzung allenfalls durch technische Schutzmöglichkeiten einzuschränken.

Dem stimmt Luzlana Musliu zu. Eltern sollten ihre Kinder sensibilisieren, indem sie erklären, dass es grundsätzlich die Zustimmung der abgebildeten Person braucht, bevor ein Bild online gepostet oder weitergeleitet wird. «Wichtig ist auch, dass Eltern mit gutem Vorbild vorangehen und ebenfalls das Einverständnis des Kindes einholen, wenn sie ein Bild des Sohnes oder der Tochter verschicken oder posten möchten.»

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