Ferien jenseits der Schweizer Grenzen sind nicht nur Abenteuer, sondern bergen auch potenzielle Risiken. Ein Unfall kann schnell passieren und hohe Kosten verursachen. Susanne Müller Ineichen (55) von der Ombudsstelle Krankenversicherung erklärt, was es dabei zu beachten gilt, damit man neben Souvenirs nicht auch einen Schuldenberg nach Hause nimmt.
Wer übernimmt die Kosten bei einem Unfall im Ausland?
Hat man einen Unfall im europäischen Ausland, kommt die Unfallversicherung des Arbeitgebers zum Zug, sofern man mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet. Nach Ende eines solchen Arbeitsverhältnisses wirkt der Unfallversicherungsschutz noch während 31 Tagen nach. Wer weniger oder gar nicht arbeitet, muss das Unfallrisiko bei der Krankenkasse einschliessen.
EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
EFTA-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
UK: England, Schottland, Wales und Nordirland
EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
EFTA-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
UK: England, Schottland, Wales und Nordirland
«Auf Reisen ist es wichtig, die Krankenversicherungskarte immer dabei zu haben», betont Susanne Müller Ineichen. Denn im europäischen Raum gelten Freizeitunfälle als Krankheit. In diesen Fällen geht die Rechnung deshalb zuerst an die Krankenversicherung, welche diese bezahlt und das Geld von der Unfallversicherung zurückfordert.
Befindet man sich zum Zeitpunkt der Ferien in einem gekündigten Arbeitsverhältnis, wirkt der Versicherungsschutz 31 Tage nach Ablauf der Kündigungsfrist nach.
Was passiert in Ländern ausserhalb von Europa?
Geht die Reise über den europäischen Kontinent hinaus, bezahlt die Unfallversicherung, sofern man mindestens 8 Stunden pro Woche für ein Unternehmen tätig ist. Die Leistungen sind beschränkt auf höchstens den doppelten Betrag, den eine Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.
Auch Versicherte, die das Unfallrisiko bei der Krankenkasse eingeschlossen haben, erhalten von dieser höchstens den doppelten Betrag. Da die Grundversicherung bei einem Spitalaufenthalt in der Schweiz nur 45 Prozent der Spitalkosten übernimmt, weil sich auch der Kanton mit 55 Prozent beteiligt, sind dies im Ausland nur 90 Prozent der Kosten.
Zudem sind Länder wie die USA, Australien, Kanada, Singapur oder Japan für ihre hohen Gesundheitskosten bekannt. «Bei Reisen in diese Länder wird eine zusätzliche Reiseversicherung deshalb dringend empfohlen», sagt die Expertin.
Übernimmt die Kasse Kosten für einen Dolmetscher?
Laut Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sind Dolmetscherdienste keine Leistungen, die der direkten Diagnose oder Behandlung einer Krankheit dienen. Die Dolmetscherkosten werden nicht übernommen und müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Was passiert, wenn eine Behandlung länger dauert als der geplante Aufenthalt?
Im europäischen Ausland werden die Leistungen so lange übernommen, wie sie medizinisch notwendig sind. Dies kann auch über die geplante Aufenthaltsdauer hinausgehen.
Ausserhalb der europäischen Grenzen werden die Leistungen so lange übernommen, wie die Notfallsituation andauert. «Teilweise kann strittig sein, ob überhaupt ein Notfall vorliegt oder wann eine Notfallsituation beendet ist», sagt Müller Ineichen. Generell rät sie, die Heimreise anzutreten, sobald dies medizinisch möglich ist. Sonst müsse man die Kosten für die Nachbehandlung selber tragen.
Wie verhält es sich mit dem Rücktransport in die Schweiz?
Die sogenannten Repatriierungskosten werden von der Grundversicherung nicht übernommen, weder bei Unfall noch bei Krankheit. Diese Kosten können jedoch über Zusatzversicherungen versichert werden. Eine Reiseversicherung schliesst nicht nur die Lücke bei Reisen ausserhalb des europäischen Raumes, sondern deckt auch ungedeckte Transport-, Rettungs- und Rückführungskosten.
Die Unfallversicherung übernimmt Repatriierungskosten und vergütet die medizinisch notwendigen Rückführungskosten bis zu einem Fünftel des Höchstbetrages des versicherten Jahresverdienstes, also maximal 29'640 Franken.
Vor einer Reise sollte man sich immer über die Bestimmungen für das Reiseland informieren und sich entsprechend absichern. So bleibt man im Ernstfall auch nicht auf unerwarteten Kosten sitzen.