Ambulanz-Ruin verhindern
Das sind die vier wichtigsten Zusatzversicherungen

Ein Transport im Krankenwagen, ein Notfall im Ausland, unerwartet hohe Zahnarztkosten: Krankenkassen bieten viele Zusatzversicherungen an. Susanne Müller Ineichen (53), Leiterin der Ombudsstelle für Krankenversicherungen, sagt, worauf es beim Abschluss ankommt.
Publiziert: 05.09.2023 um 07:36 Uhr
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Aktualisiert: 05.09.2023 um 07:41 Uhr
Ein Notfalltransport kann bis zu 2000 Franken kosten. Die Grundversicherung übernimmt nur einen Teil dieser Kosten. Im Bild: Eine Ambulanz am Zürcher Limmatquai.
Foto: Keystone
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Valentin RubinRedaktor Service
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Notfalltransport: Wenn dich eine Ambulanz abholen muss

Beinhaltet: Die Grundversicherung deckt für einen Verlegungstransport 50 Prozent der Kosten und maximal 500 Franken. Bei einem Notfall sind es 50 Prozent und maximal 5000 Franken. Ein Versicherungszusatz für den Verlegungs- und Notfalltransport beinhaltet für beide Fälle eine höhere Kostenbeteiligung.

Wann es sich lohnt: Der Versicherungszusatz lohnt sich unter anderem für Personen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Sie sind nicht durch eine Unfallversicherung über den Arbeitgeber gedeckt. Auch im Alter mit zunehmenden Gebrechen kann ein solcher Zusatz sinnvoll sein.

Das sagt die Ombudsfrau: «Ein Ambulanz-Fahrzeug und vor allem ein Helikopter verursachen sehr hohe Kosten. Es kann sich lohnen, diese Leistungen zusätzlich zu versichern. Je früher man den Antrag dafür stellt, desto grösser die Chancen, dass der Versicherer diesen gewährt.» 

Fünf Tipps im Umgang mit Zusatzversicherungen

Nicht mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung zuwarten
Wer eine Zusatzversicherung möchte, sollte sie in jungen Jahren abschliessen, sagt Susanne Müller Ineichen. «Zusatzversicherer können eine Risikoselektion vornehmen. Wegen gesundheitlicher Beschwerden oder fortgeschrittenem Alter können sie Interessen ablehnen oder einen Vorbehalt für bestehende Leiden anbringen.»

Nicht zu früh künden
Wer eine bestehende Zusatzversicherung kündigen wolle, weil er die Leistungen bei einem anderen Anbieter besser finde, sollte die alte Zusatzversicherung erst künden, wenn die neue Versicherung seinen Antrag vorbehaltlos angenommen habe, sagt Müller Ineichen. «Sonst steht man am Ende mit einer schlechteren Deckung oder gar mit leeren Händen da.»

Das richtige Paket finden
Abgesehen von den Spitalzusatzversicherungen seien fast alle Zusatzleistungen nur im Paket erhältlich, sagt Müller Ineichen. «Es lohnt sich, sich vorab zu überlegen, welche Einzelleistungen aus dem Paket man tatsächlich benötigt, und abzuwägen, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.» Generell empfiehlt Müller Ineichen, die Zusatzversicherungspakete vorab zu vergleichen, da sie sich in Bezug auf Leistungen und Kosten teils erheblich unterscheiden.

Gesundheitsformular wahrheitsgetreu ausfüllen
Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung verlangt der Versicherer das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens. Dieser muss wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Müller Ineichen: «Der Versicherer kann ansonsten die Zusatzversicherung kündigen, bereits erbrachte Leistungen zurückfordern und bezahlte Prämien behalten.»

Den Antrag rechtzeitig widerrufen
«Hat man voreilig eine Unterschrift auf ein Antragsformular gesetzt und bereut dies nachträglich, kann man die Unterzeichnung widerrufen», sagt Müller Ineichen. Die entsprechende Widerrufserklärung ist direkt an den Versicherer zu richten, allerdings nur innerhalb der ersten 14 Tage nach der Unterzeichnung. Verstreicht diese Frist, gilt der Antrag als verbindlich.

Nicht mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung zuwarten
Wer eine Zusatzversicherung möchte, sollte sie in jungen Jahren abschliessen, sagt Susanne Müller Ineichen. «Zusatzversicherer können eine Risikoselektion vornehmen. Wegen gesundheitlicher Beschwerden oder fortgeschrittenem Alter können sie Interessen ablehnen oder einen Vorbehalt für bestehende Leiden anbringen.»

Nicht zu früh künden
Wer eine bestehende Zusatzversicherung kündigen wolle, weil er die Leistungen bei einem anderen Anbieter besser finde, sollte die alte Zusatzversicherung erst künden, wenn die neue Versicherung seinen Antrag vorbehaltlos angenommen habe, sagt Müller Ineichen. «Sonst steht man am Ende mit einer schlechteren Deckung oder gar mit leeren Händen da.»

Das richtige Paket finden
Abgesehen von den Spitalzusatzversicherungen seien fast alle Zusatzleistungen nur im Paket erhältlich, sagt Müller Ineichen. «Es lohnt sich, sich vorab zu überlegen, welche Einzelleistungen aus dem Paket man tatsächlich benötigt, und abzuwägen, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.» Generell empfiehlt Müller Ineichen, die Zusatzversicherungspakete vorab zu vergleichen, da sie sich in Bezug auf Leistungen und Kosten teils erheblich unterscheiden.

Gesundheitsformular wahrheitsgetreu ausfüllen
Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung verlangt der Versicherer das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens. Dieser muss wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Müller Ineichen: «Der Versicherer kann ansonsten die Zusatzversicherung kündigen, bereits erbrachte Leistungen zurückfordern und bezahlte Prämien behalten.»

Den Antrag rechtzeitig widerrufen
«Hat man voreilig eine Unterschrift auf ein Antragsformular gesetzt und bereut dies nachträglich, kann man die Unterzeichnung widerrufen», sagt Müller Ineichen. Die entsprechende Widerrufserklärung ist direkt an den Versicherer zu richten, allerdings nur innerhalb der ersten 14 Tage nach der Unterzeichnung. Verstreicht diese Frist, gilt der Antrag als verbindlich.

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Spitalzusatzversicherung: Für schweizweite Behandlungen

Beinhaltet: Der Versicherungszusatz «allgemeine Abteilung ganze Schweiz» gehört zu den beliebtesten Zusatzversicherungen der Schweiz. Wer sie abschliesst, dem bezahlt die Krankenkasse Spital- und Mehrkosten bei einer Behandlung auch ausserhalb des Wohnkantons.

Wann es sich lohnt: Menschen, die in Kantonen mit tiefen Spitalkosten wohnen, sich aber in Spitälern anderer Kantone behandeln lassen wollen, können von diesem Zusatz profitieren. Gleiches gilt für Menschen, die an einer Kantonsgrenze wohnen und schneller bei einem Spital sind, das sich im angrenzenden Kanton befindet.

Das sagt die Ombudsfrau: «Der Versicherungsschutz bietet keine vollständig freie Spitalwahl. Es stehen nur Spitäler zur Auswahl, die auf kantonalen Spitallisten aufgeführt sind. Bei halbprivaten oder privaten Spitalzusatzversicherungen können die Versicherer zudem selbst entscheiden, für welche Spitäler sie Leistungen erbringen. Dazu führen sie Listen, die Änderungen unterworfen sind. Es lohnt sich, die allgemeinen und besonderen Vertragsbestimmungen (ABV und BVB) genau zu lesen.»

Wer sich in Spitälern der ganzen Schweiz behandeln lassen möchte, muss draufzahlen. Ausser, man löst einen entsprechenden Versicherungszusatz.
Foto: Keystone
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Zahnzusatz: Für kieferorthopädische Massnahmen

Beinhaltet: Solche Zusatzversicherungen decken einen Teil der Kosten für Zahnspangen oder -korrekturen. Im Gegensatz zur Grundversicherung übernimmt der Versicherungszusatz auch Kosten für Dentalhygiene, Zahnextraktion und Zahnschäden, die nicht Folge eines Unfalls oder einer Krankheit sind.

Wann es sich lohnt: Da die Kosten für Zahnspangen oder -korrekturen sehr hoch sein können, lohnt sich ein zahnmedizinischer oder kieferorthopädischer Versicherungszusatz vor allem für Kinder. Die Deckung wird meist bis zum Erreichen der Volljährigkeit gewährt.

Das sagt die Ombudsfrau: «Am besten, man schliesst eine zusätzliche Deckung für kieferorthopädische Massnahmen bereits kurz nach der Geburt ab. Denn ab dem dritten oder vierten Lebensjahr verlangen Versicherer eine vorrangige zahnärztliche Untersuchung. Sie können dann einschätzen, ob kostspielige Korrekturen auf sie zukommen, und lehnen den Antrag eher ab. Es ist zudem wichtig, dass die jeweilige Police eine hohe prozentuale oder absolute Kostendeckung hat.»

Für Kinder sehr sinnvoll: Eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Massnahmen.
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Behandlungskosten im Ausland: Bei Krankheit auf Reisen

Beinhaltet: Die Grundversicherung deckt Behandlungen im europäischen Ausland. Ausserhalb von Europa greift sie nur bei einem medizinischen Notfall. Ausserdem übernimmt sie Kosten nur, solange sie das Doppelte einer entsprechenden Behandlung in der Schweiz nicht überschreiten. Eine Zusatzversicherung für Heilungskosten im Ausland übernimmt hingegen einen grösseren Anteil an Kosten – auch dann, wenn es sich um keinen Notfall handelt.

Wann es sich lohnt: In Ländern wie den USA, Australien, Kanada, Singapur oder Japan sind die Kosten medizinischer Behandlungen um ein Vielfaches höher als in der Schweiz. Wer oft in diese Länder reist, sollte eine Deckung der Behandlungskosten im Ausland beantragen. Ansonsten können trotz partieller Kostenübernahme durch die Grundversicherung noch immer Beträge von mehreren 10'000 Franken aufkommen.

Das sagt die Ombudsfrau: «Eine Deckung für Auslandsschutz wählt man am besten ohne betragliche Begrenzung. Wer nur wenige Wochen im Jahr verreist, kann sich überlegen, eine zeitlich befristete Ferien- oder Reiseversicherung abzuschliessen. Es lohnt sich auch hier, vor einem Vertragsschluss die Leistungen zu vergleichen.»

Eine Behandlung in einem US-amerikanischen Spital wie hier im Mount Sinai Hospital in Manhattan, New York, kann ins Geld gehen.
Foto: AFP
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