Auf einen Blick
Wer in der Schweiz lebt, muss spätestens nach drei Monaten Aufenthalt eine Krankenversicherung haben. Die Grundversicherung ist obligatorisch. Das bedeutet auch, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, jede interessierte Person aufzunehmen.
Du bist aber nicht verpflichtet, jahrelang bei derselben Krankenkasse grundversichert zu bleiben. Gerade wenn die Prämien steigen, kann sich ein Wechsel für dich lohnen. Mit dem Prämienrechner des Bundes kannst du herausfinden, welche Krankenkasse für dich am günstigsten ist. Blick sprach mit Corinne Strebel, Leiterin des Beobachter Beratungszentrums darüber, was du im Fall eines Wechsels beachten musst.
Wie lange dauert die Frist zum Wechseln?
In der Regel kannst du deine Krankenkasse bis Ende Jahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat wechseln. Die Krankenkasse muss dir bis Ende Oktober mitteilen, wie deine Prämie im nächsten Jahr sein wird, damit du genügend Zeit hast, um zu wechseln.
Die Kündigung der Grundversicherung muss schriftlich erfolgen. Damit der Wechsel gültig ist, muss der eingeschriebene Brief spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Kasse eintreffen. Der Poststempel zählt nicht. Bewahre eine Kopie des Schreibens und die Quittung für das Einschreiben auf.
Bist du im Normalmodell mit einer Franchise von 300 Franken versichert, hast du etwas mehr Zeit und kannst deine Grundversicherung bis Ende Jahr kündigen. «Bei laufenden Behandlungen ist es ratsam, die Kasse nicht zu wechseln, da eine neue Krankenkasse die Leistung möglicherweise nicht mehr übernimmt», sagt Strebel.
Was passiert mit den Zusatzversicherungen?
Bei Zusatzversicherungen musst du etwas vorsichtiger vorgehen. Sie unterliegen einer dreimonatigen Kündigungsfrist – sprich bis Ende September müsste die Kündigung bei der Kasse eingetroffen sein.
Wenn du einen lückenlosen Versicherungsschutz bei einer neuen Zusatzversicherung haben möchtest, solltest du diesen Prozess schon längst in die Wege geleitet haben, denn die Anmeldung kann länger dauern und mit Gesundheitsprüfungen verbunden sein. Strebel: «Der Versicherer ist nicht dazu verpflichtet, jede interessierte Person in die Zusatzversicherung aufzunehmen.»
Damit du deine bestehende Zusatzversicherung nicht verlierst, solltest du im Schreiben explizit erwähnen, dass es sich nur um eine Kündigung der Grundversicherung handelt. Es ist möglich, die Zusatzversicherungen und die Grundversicherung auf mehrere Kassen aufzuteilen.
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Wie läuft die Anmeldung bei einem neuen Anbieter ab?
Hast du einen neuen Versicherer ins Auge gefasst, kannst du dich bei diesem mit deinen Daten anmelden. Das geht relativ einfach per Online-Anmeldung, du kannst aber auch einen eingeschriebenen Brief schicken.
Erwähne, dass es sich um eine Anmeldung zur obligatorischen Krankenversicherung handelt, und gib deine persönlichen Daten an. Es ist von Vorteil, eine Kopie der bisherigen Police beizulegen, da dein alter Versicherer von dem neuen benachrichtigt werden muss.
Sobald der Brief, die E-Mail oder die Anmeldung bei der Krankenkasse eintrifft, kannst du davon ausgehen, dass du aufgenommen bist. Der Versicherungsschutz beginnt am 1. Januar 2025.
Kann ich bei zwei Kassen gleichzeitig grundversichert sein?
«Es ist grundsätzlich nicht möglich, bei zwei Krankenkassen grundversichert zu sein», sagt die Expertin. Wenn der Antrag bei der neuen Krankenkasse nicht angenommen wird oder die Frist abgelaufen ist, bist du automatisch wieder bei deinem alten Versicherer versichert.
Dein bisheriger Versicherer darf dich erst dann gehen lassen, wenn er von einem neuen Versicherer benachrichtigt wurde. Du zahlst also nie doppelte Prämien, denn bei administrativen Problemen müssen sich die Versicherer untereinander einigen.
Welche Alternative zu einem Wechsel gibt es?
Du musst bei höheren Prämien nicht gleich komplett die Krankenkasse wechseln, manchmal bietet es sich auch an, die Franchise zu erhöhen oder das Tarifmodell zu ändern. In der Schweiz kannst du für die Grundversicherung zwischen vier Modellen wählen:
- Freie Arztwahl (Standard): Bei der freien Arztwahl kannst du jeden Arztbesuch bei einem von der Krankenkasse zugelassenen Arzt über die Krankenkasse abrechnen. Es ist das teuerste Modell in der Grundversicherung.
- Hausarztmodell: In diesem Modell musst du mit den meisten Beschwerden immer zuerst zu deinem Hausarzt gehen. Gehört das Problem zu einem bestimmten Fachgebiet, muss dein Hausarzt dich zuerst überweisen, sonst kann die Kasse die Rechnung ablehnen.
- HMO-Modell: Ähnlich wie beim Hausarztmodell musst du auch hier zuerst zu einem Arzt oder einer Ärztin einer von dir gewählten Gruppenpraxis gehen. Die Praxis ist in diesem Fall dein «Hausarzt», und du kannst zu jedem Arzt oder jeder Ärztin in die Sprechstunde.
- Telmed: Beim Telmed-Modell ist der erste Kontakt immer eine Telefonnummer, hier bekommst du eine erste Einschätzung deines medizinischen Problems und Informationen zum weiteren Vorgehen.
Es scheint wie ein Naturgesetz: Im Herbst fallen die Blätter und die Krankenkassenprämien steigen. Mit dem Prämienticker unternimmt der «Beobachter» etwas dagegen: Er recherchiert und publiziert Missstände im Gesundheitswesen, benennt die Verantwortlichen und fordert Lösungen von den Entscheidern.
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