Nachhaltiger Mundschutz
Schutzmasken können auch stylisch sein

Ab Montag gilt in der Schweiz in den öffentlichen Verkehrsmitteln Maskenpflicht – wer keinen Mundschutz trägt, muss an der nächsten Station aussteigen. Da die Masken nicht zur Verfügung gestellt werden, muss sich jeder selbst welche zulegen. Die Auswahl ist gross.
Publiziert: 05.07.2020 um 10:09 Uhr
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Aktualisiert: 27.07.2020 um 16:25 Uhr
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Ab Montag gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht. Es gibt die unterschiedlichsten Maskenmodelle, sodass sie als modisches Accessoire den eigenen Stil unterstreichen können.
Foto: Getty Images
Sonja Zaleski-Körner

Optisch sind die meisten Schutzmasken eher langweilig – einfarbig weiss oder grünlich. Inzwischen gibt es aber in Modeläden, Kaufhäusern, Onlineshops oder kleinen Boutiquen auch viele stylische Stoffmasken mit Mustern und Farben zu kaufen, die trotz der Pandemie gute Laune verbreiten und den Stil des Trägers unterstreichen. So muss trotz der neuen Regelung nicht auf ein perfekt abgestimmtes Outfit verzichtet werden.

Handwerklich begabte Menschen nähen sich ihre Masken daheim auch selbst, wobei das Bundesamt für Gesundheit dies ausdrücklich nicht empfiehlt und zu industriell gefertigten Hygiene- oder Textilmasken rät.

Durch die Hygiene- und Abstandsregelungen sollen Neuansteckungen mit dem Coronavirus verhindert werden. Ab Montag kommt eine landesweite Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr hinzu, um die Bevölkerung zu schützen. Durch das Tragen einer Papier- oder Stoffmaske schützt man vor allem andere Menschen. Halten sich alle an die Regeln, schützt man sich so gegenseitig und minimiert das Risiko, sich unterwegs in Tram, Bus, Bahn oder Postauto zu infizieren.

Modisches Accessoire mit Funktion

Wer keine Einwegmasken verwenden und stattdessen lieber einen wiederverwendbaren und nachhaltigeren Textilmundschutz tragen möchte, sollte darauf achten, dass dieser aus mehreren Lagen dichtem Stoff besteht und wenn möglich sogar einen zusätzlichen Filterstoff enthält. Im Durchschnitt kosten solche Masken zwischen 15 und 20 Franken.

Da Textilmasken nach dem Tragen gründlich gereinigt werden müssen, benötigt man meist mehrere Exemplare, um zum Beispiel nach längeren Fahrten im ÖV wieder eine einsatzbereite Maske zur Hand zu haben. So kann man sich so verschiedene Farbvarianten oder Muster zulegen, die gut zur eigenen Garderobe passen und abwechseln. Im Vordergrund sollte aber immer die schützende Funktion der Masken stehen und nicht die Optik. Nur eine Maske, die aus hochwertigen Materialien besteht und Mund und Nase vollständig bedeckt, kann Schutz bieten.

Informationen zu Stoffmasken

Das Bundesamt für Gesundheit rät von selbstgenähten Masken ab und empfiehlt Textilmasken, die industriell gefertigt werden, oder Hygienemasken. Hier einige grundsätzliche Informationen zu Stoffmasken, ihrer Anwendung und Pflege:

  • Masken müssen Nase und Mund bedecken, sonst sind sie wirkungslos.
  • Schals oder Halstücher gelten nicht als Stoffmasken.
  • Ein enger Sitz rund um Nase und Mund erhöht die Wirksamkeit der Maske. Sie sollte aber noch angenehm zu tragen sein.
  • Je dichter der Stoff gewebt ist, desto höher der Schutz.
  • Stoffmasken schützen nicht so gut wie medizinische Masken vor feinsten Atemtröpfchen in der Luft, die Viren enthalten können.
  • Sie sollten mindestens eine doppelte Lage Stoff als Mundschutz haben.
  • Nur die Schlaufen oder Bänder der Maske sollten angefasst werden, wenn man diese an- oder auszieht, und die Hände sollten davor und danach desinfiziert werden.
  • Maximal für vier Stunden an einem Tag sollte eine Stoffmaske getragen werden, daher hat man am besten immer mehrere Masken dabei.
  • Möchte man eine nur kurz getragene Maske am selben Tag noch einmal verwenden, sollte man diese am besten in einem Papierumschlag aufbewahren.
  • Stoffmasken können nach einer gründlichen Reinigung wiederverwendet werden: Am besten wäscht man die Maske mit einem Desinfektionswaschmittel und bei einer Temperatur von mindestens 60 Grad.
  • Trotz Maske sollte Abstand gehalten werden.
Getty Images

Das Bundesamt für Gesundheit rät von selbstgenähten Masken ab und empfiehlt Textilmasken, die industriell gefertigt werden, oder Hygienemasken. Hier einige grundsätzliche Informationen zu Stoffmasken, ihrer Anwendung und Pflege:

  • Masken müssen Nase und Mund bedecken, sonst sind sie wirkungslos.
  • Schals oder Halstücher gelten nicht als Stoffmasken.
  • Ein enger Sitz rund um Nase und Mund erhöht die Wirksamkeit der Maske. Sie sollte aber noch angenehm zu tragen sein.
  • Je dichter der Stoff gewebt ist, desto höher der Schutz.
  • Stoffmasken schützen nicht so gut wie medizinische Masken vor feinsten Atemtröpfchen in der Luft, die Viren enthalten können.
  • Sie sollten mindestens eine doppelte Lage Stoff als Mundschutz haben.
  • Nur die Schlaufen oder Bänder der Maske sollten angefasst werden, wenn man diese an- oder auszieht, und die Hände sollten davor und danach desinfiziert werden.
  • Maximal für vier Stunden an einem Tag sollte eine Stoffmaske getragen werden, daher hat man am besten immer mehrere Masken dabei.
  • Möchte man eine nur kurz getragene Maske am selben Tag noch einmal verwenden, sollte man diese am besten in einem Papierumschlag aufbewahren.
  • Stoffmasken können nach einer gründlichen Reinigung wiederverwendet werden: Am besten wäscht man die Maske mit einem Desinfektionswaschmittel und bei einer Temperatur von mindestens 60 Grad.
  • Trotz Maske sollte Abstand gehalten werden.

«Schweizer sind beim Maskentragen noch etwas zurückhaltend»

Modische Stoffmasken sollen aus dem Notwendigen etwas Schönes machen – daher auch der Name des Zürcher Labels A Happy Thing. Die Masken werden online als wiederverwendbares Accessoire verkauft. Zwei Varianten Stoff werden angeboten, die entweder ein leichteres Atmen oder höheren Schutz ermöglichen. Durch zusätzlichen Einlage-Filterstoff mit bakterieller Filterleistung, der mitgeliefert wird und austauschbar ist, kann man die schützenden Eigenschaften der Masken erhöhen. Dennoch bietet keine Stoffmaske den Schutz eines medizinischen Produkts.

Die Zürcher Entrepreneurin und Illustratorin Chi Lui Wong (31) stammt ursprünglich aus Hongkong und kennt das Tragen von Gesichtsmasken gut, da es in Asien längst eine Selbstverständlichkeit ist. «Die Schweizer sind diesbezüglich noch etwas zurückhaltend, aber auch hier werden wir uns an das Tragen eines Gesichtsschutzes gewöhnen müssen, wenn wir unsere Freiheit zurückhaben möchten», so Wong.

Während des Lockdowns hat sie mit einem kleinen Textilunternehmen aus Hongkong speziell designter Schutzmaske entwickelt. Die Idee entstand, da es aus ihrer Sicht bisher keine hochwertigen Gesichtsmasken gab, die auch optisch den Anforderungen für Business und Freizeit entsprachen.

Ausgefallener Mundschutz für Klein und Gross

Auch die Ladenbesitzerin von La Principessa, Stephanie Ebensberger (36), verkauft stylische Gesichtsmasken, die auf die Kleidung abgestimmt werden können. Als der Lockdown kam und sie ihren Stoffladen vorübergehend schliessen musste, überlegte sich die 36-Jährige, was sie für ihre Kundinnen und Kunden tun könnte. So entwickelte sie die Idee, modischen Mundschutz herzustellen. «Wenn schon Masken, dann wenigstens schöne und bunte für Erwachsene und Kinder», erzählt Ebensberger BLICK.

So begann sie mit dem Entwerfen und Fertigen des Mundschutzes aus zwei Lagen Baumwollstoff und einer Lage Vlies. Die Stoffmasken können nach gründlicher Reinigung mehrfach verwendet werden und sind in Siebnen SZ in ihrem Laden erhältlich.

Das beste für Ebensberger an ihrer neuen Geschäftsidee? «Mich freut es sehr, dass ich damit helfen und der Umwelt zugleich etwas Gutes tun kann», sagt sie.

So stärkst du deine Abwehrkräfte

Social Distancing ist im Moment die Methode der Stunde, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Aber auch ein gutes Immunsystem kann helfen, gesund zu bleiben.

Social Distancing ist im Moment die Methode der Stunde, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Aber auch ein gutes Immunsystem kann helfen, gesund zu bleiben.

Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch


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