Wegen zu wenig Alkohol
In Bordeaux scheint wieder die «Sonne aus dem Zuckersack»

Das nasse Jahr sorgte in Bordeaux für einen schwierigen Herbst 2024 mit unterschiedlichen Traubenqualitäten. Darum dürfen schwache Weine nun mit Zucker verbessert werden. Eine Massnahme, die wegen der heissen Jahrgänge der letzten Jahre in Vergessenheit geriet.
Publiziert: 14:05 Uhr
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Die Erhöhung des Alkoholgehalts im Wein mit Zucker ist gesetzlich streng geregelt. Rechenfehler werden nicht verziehen. Ist der Wein zu hoch angereichert, darf er nicht verkauft werden. Um den Alkoholgehalt um 1,5 Volumenprozent zu erhöhen, braucht es für 10'000 Liter Most 290 Kilogramm Zucker.
Foto: Getty Images

Auf einen Blick

  • Weine 2024 in Bordeaux dürfen mit Rübenzucker verbessert werden
  • Massnahme wegen besonderer klimatischer Bedingungen genehmigt
  • Erhöhung des Alkoholgehalts um bis zu 2 Volumenprozent erlaubt
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Ursula GeigerRedaktorin Wein

Das gab es in Bordeaux schon lange nicht mehr. Laut der Tageszeitung Sud Ouest, dürfen in einigen Bordelaiser Regionen die Weine des Jahrgangs 2024 mit Rübenzucker verbessert werden.

Wie die Zeitung berichtet, soll ein Produzent aus Saint-Émilion Zucker geordert haben, bevor er überhaupt die ersten Trauben erntete. Teils lägen die Alkoholgehalte unter 12 Volumenprozent, aber auch Qualitäten mit 14 Volumenprozent seien geerntet worden, berichtet ein Branchenkenner. 

Klimatische Bedingungen als Legitimation

Die Präfekturen, die diese ausserordentliche Massnahme zur Verbesserung der Weine bewilligen, kommunizierten: «Die Anreicherung von Most und Wein ist grundsätzlich verboten. Ihre ausnahmsweise Genehmigung muss durch besondere klimatische Bedingungen begründet sein, die sie legitimieren.»

Die Zugabe von Zucker in den gärenden Most oder in die Maische erhöht den Alkoholgehalt und wird streng reglementiert und kontrolliert. Erlaubt sind im Bordelais zusätzliche 1,5 Volumenprozent aus dem Zuckersack. In der Médoc-Appellation Moulis liegt der Höchstwert bei zwei Volumenprozent.

Ein Franzose hats erfunden

Im Fachjargon heisst das Verfahren Anreicherung oder Chaptalisation. Benannt ist es nach dem französischen Chemiker Jean-Antoine Chaptal (1756–1832), der zahlreiche Abhandlungen über Rebbau und Kellerwirtschaft schrieb und das Verfahren der Zuckergewinnung aus Zuckerrüben erfand.

Ob und wie viel in europäischen Weinbauregionen angereichert werden darf, hängt von der Weinbau-Zone ab. Je weiter im Norden, desto mehr darf angereichert werden. In südlichen Ländern ist das Anreichern untersagt.

Über die Massnahme scheiden sich in Bordeaux die Geister. Die einen finden, 12,5 Volumenprozent seien ausreichend. Andere Stimmen monieren, diese Werte genügten für Spitzenweine nicht.

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