Das scheppernde Geräusch leerer Weinflaschen auf dem Weg zum Altglascontainer gehört für viele Weinliebhaberinnen und Weinliebhaber zum Alltag. Was manche allerdings nicht wissen: Für die Entsorgung von Glas bei Wertstoff-Sammelstellen gelten in der Schweiz fixe Einwurfzeiten, die sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.
In der Stadt Zürich können leere Glasflaschen beispielsweise von Montag bis Samstag von sieben bis 20 Uhr eingeworfen werden. Ausserhalb dieser Einwurfzeiten, sowie an Feier- und Sonntagen, ist die Altglasentsorgung nicht gestattet. Doch was passiert, wenn man sich nicht an diese Vorgaben hält?
Polizei stellt Ordnungsbussen aus
Auf Anfrage von Blick bestätigt die Medienstelle der Stadtpolizei Zürich, das beim Missachten oben genannter Einwurfzeiten Ordnungsbussen von 50 Franken ausgestellt werden können. Im Jahr 2022 wurden in der Stadt Zürich allerdings lediglich vier solche Bussen verteilt. Das Zürcher Beispiel zeigt, dass sich der Grossteil der Bevölkerung an die Einwurfzeiten zu halten scheint.
Die Beschränkung der Einwurfzeiten hat hauptsächlich den Zweck, die Lärmbelästigung für die umliegende Nachbarschaft zu minimieren, was auch die Anfahrt mit dem Auto einschliesst. Bei sogenanntem Littering steigt die Strafe auf 120 Franken, zum Beispiel wenn eine leere Zigarettenschachtel neben den Altglascontainer gelegt wird. Für grössere Gegenstände, wie einen alten Bürostuhl, fallen noch höhere Bussgelder an, da es sich in diesem Fall um eine illegale Abfallentsorgung handelt.