Schweiz gibt geraubtes Kulturgut zurück
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Kulturgut zurück nach Peru:«Das Objekt ist auf der Roten Liste notiert»

Wertvolles Kulturgut wieder in Peru
Die Schweiz gibt einen historischen Steinkopf zurück

Das Bundesamt für Kultur hat heute der peruanischen Botschaft einen bedeutenden archäologischen Steinkopf übergeben. Das Raubgut war am Basler Zoll hängengeblieben.
Publiziert: 08.02.2023 um 17:24 Uhr
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Aktualisiert: 08.02.2023 um 17:32 Uhr
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Heute übergab die Direktorin des Bundesamts für Kultur (BAK), Carine Bachmann, ein wertvolles Objekt an den peruanischen Botschafter Luis Alberto Castro Joo.
Foto: keystone-sda.ch
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Rebecca WyssRedaktorin Gesellschaft / Magazin

Die Basler Zöllner staunten nicht schlecht, als sie 2016 einen Lieferwagen aus Deutschland inspizierten und ihnen auf der Ladefläche – unverpackt – etwas mit langen Zähnen entgegenguckte: ein Steinkopf der peruanischen Chavín-Kultur. 200 Kilogramm schwer und 2500 Jahre alt. Ein bedeutendes Kulturgut aus dem Besitz eines deutschen Kunsthändlers. Aber – und das ist der Punkt – nicht als Kulturgut am Zoll deklariert. Was folgte, ist schnell erzählt: ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und der Einzug der Steinfigur wegen ihrer Herkunft aus einer Raubgrabung in Peru.

Nun folgte der letzte Akt: Das Bundesamt für Kultur (BAK) gab in der Basler Zollstelle die Figur vor den Medien an die peruanische Botschaft zurück. Botschafter Luis Alberto Castro Joo sagte: «Wir sind sehr glücklich, dass die Skulptur nach Hause kommt.» Die Peruaner seien stolz auf ihre alte Kultur, sie sei bis heute ein wichtiger Pfeiler der nationalen Identität. Ohne das Objekt fehle ein Stück des kulturellen Erbes. Um mehr darüber zu erfahren, wird der Kopf in Peru der Wissenschaft zugeführt.

Die BAK-Direktorin Carine Bachmann knüpfte daran an: «Wir freuen uns, mit dem Objekt eine grosse Lücke in Peru zu füllen.» Sie betonte zudem die besonderen Umstände der Restitution. «Wir haben es mit einem grossen Fang zu tun.» Es sei unglaublich, dass die Zoll-Mitarbeitenden ein so bedeutendes Objekt einfach so in einem Lieferwagen entdeckt hätten.

Sie gehören zum Unesco-Kulturerbe

Die Kopfskulptur aus Stein – eine sogenannte «cabeza clava» – gehört zu einer Serie von weltweit nur rund 100 Stücken. Sie stellt die Verwandlung eines Menschen in einen Jaguar dar. Das Besondere daran: Die Steine stammen aus der präkolumbischen Chavín-Kultur, die sich zwischen 1200 bis 550 v. Chr. in einem Hochtal der peruanischen Anden entwickelt hatte. Die Menschen verbauten sie damals in den Mauern der bekannten Tempelanlage von Chavín de Huántar. Sie gilt heute als Zentrum einer Mutterkultur des Andenraums lange vor den Inka. Und gehört seit 1985 zum Unesco-Weltkulturerbe. Das macht die Objekte besonders zur Zielscheibe von illegalen Ausgrabungen und Handel.

Möglich machte die Restitution ein bilaterales Abkommen über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgütern zwischen der Schweiz und Peru. Und das Schweizer Kulturgütertransfergesetz (KGTG), das seit 2005 in Kraft ist. Wer gestohlene Kulturgüter fahrlässig verkauft, vertreibt, vermittelt oder erwirbt, macht sich strafbar. 258 Verfahren gab es bisher. 6746 Kulturgüter-Restitutionen von Bund und privaten und öffentlichen Institutionen hat das BAK seit dessen Inkrafttreten begleitet.

Solche Rückgaben schliessen an die derzeit viel diskutierte Frage an, wie Staaten und Museen mit Kulturgütern aus ehemaligen Kolonialländern umgehen sollen. Anfang Woche hat das Ethnographische Museum in Genf eine Maske und eine Rassel, die vor fast 200 Jahren ohne Zustimmung erworben wurden, an nordamerikanische Ureinwohner zurückgegeben.

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