Beitrag an Gebäudeschäden
Hausbesitzer sollen nach schweren Erdbeben zahlen
Nach einem schweren Erdbeben in der Schweiz sollen Hausbesitzende im Umfang von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme einen zweckgebundenen Beitrag an die Schäden leisten. Eine entsprechende Botschaft will der Bundesrat bis Ende 2024 verabschieden.
21.08.2024, 12:21 Uhr