Keine Ausnahme für die Kataris
Luxusresort Bürgenstock darf keine Wohnungen verkaufen
Der katarische Staatsfonds, dem die Hotels auf dem Bürgenstock oberhalb des Vierwaldstättersees gehören, wollte Wohnungen – sogenannte Residenzen – verkaufen. Der Bundesrat macht jedoch für die Kataris keine Ausnahme.
01.12.2023, 18:27 Uhr