Zahlen oder zustimmen: Vor dieser Wahl stehen Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook in der EU, wenn sie die Dienste weiter nutzen wollen. Doch mit diesem «Pay for Privacy»-Modell verstösst der Mutterkonzern Meta aus Sicht der EU-Kommission gegen die Regeln. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist es nicht mit EU-Recht vereinbar, dass sich Nutzer der Meta-Dienste zwischen einer monatlichen Gebühr für ein soziales Netzwerk ohne Werbung und einer kostenlosen Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen.
Das Modell von Meta erlaube es nicht, einen Meta-Dienst zu nutzen, der weniger persönliche Daten verwende, aber ansonsten gleichwertig sei, teilte die Brüsseler Behörde nach einer ersten Prüfung mit. Zudem erlaube das Modell den Nutzern nicht, ihr Recht auf Einwilligung in die Verwendung ihrer persönlichen Daten auszuüben.
Meta als Gatekeeper eingestuft
Die EU-Kommission betonte, ihre Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen. Die vorläufigen Erkenntnisse der Behörde gehen auf ein Verfahren gegen Meta zurück, das die Kommission im März eingeleitet hatte. Meta hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich Stellung zu nehmen.
Seit Anfang März müssen sich Unternehmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Wettbewerber sorgen. Grundannahme ist, dass einige grosse Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren können. Das soll der DMA mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper aufbrechen. Dazu gehören die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.
Es drohen Milliardenstrafen
Meta widerspricht allerdings der Aussage der EU-Kommission: «Das Abomodell für ein werbefreies Angebot folgt den Anweisungen des höchsten europäischen Gerichts und steht im Einklang mit der DMA», sagt Meta-Sprecher Matthew Pollard gegenüber theverge.com. «Wir freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um diese Untersuchung zum Abschluss zu bringen», sagt er weiter.
Die Kommission will das im März eingeleitete Verfahren innerhalb eines Jahres abschliessen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Unternehmen Massnahmen ergreifen, um die Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, muss mit einer Strafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes rechnen. Im Wiederholungsfall sind bis zu 20 Prozent möglich. Es geht also potenziell um Milliarden von Dollar.