In der Schweiz sollen alle das gleiche Ladegerät für verschiedene Mobiltelefone, Laptops oder Tablets unterschiedlicher Hersteller nutzen können. Der Bundesrat führt USB-C per Anfang 2024 als einheitlichen Landestandard ein.
Auch weitere Geräte wie E-Reader, Kopfhörer oder Digitalkameras sind in die Vorgabe eingeschlossen. Dafür verabschiedete die Landesregierung am Mittwoch die Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV), wie das Bundesamt für Kommunikation am mitteilte.
EU hatte es 2022 beschlossen
Gerätehersteller müssten Konsumenten darüber orientieren, welche Ladeeigenschaften das Gerät besitze und ob ein Ladenetzteil beiliege, hiess es weiter. Auch sind die Hersteller dazu verpflichtet, in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladenetzteil anzubieten.
Weitere Anpassungen betrafen laut der Mitteilung die Vorschriften für Funkanlagen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie die Gebührenbestimmungen im Satellitenbereich und für lokale private Netzwerke.
Ende 2022 hat die EU harmonisierte Vorschriften bei Ladelösungen für die erwähnten Geräte erlassen und den Mitgliedstaaten rund ein Jahr Zeit gegeben, entsprechende Massnahmen umzusetzen. Mit der Teilrevision der FAV erfolgt die Einführung in der Schweiz zeitgleich.
Daraus ergeben sich Vorteile für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten, die auch grenzüberschreitend von einem einheitlichen Ladestandard profitieren können, so der Bund. Zudem teile die Schweiz die mit der einheitlichen Ladelösung verbundenen Nachhaltigkeits- und Verbraucherziele. (SDA/bot)