Auf einen Blick
- Witwen erhalten keine lebenslangen Hinterlassenenrenten mehr
- Neue Regelung: Rente nur bis zum 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes
- Lesermeinungen sind geteilt: Gleichberechtigung versus finanzielle Sicherheit
- Bundesratsrente wird kritisiert
Um bei der AHV einzusparen, setzt der Bundesrat bei den Hinterlassenenrenten an. Witwen und Witwer sollen in Zukunft keine lebenslangen Hinterlassenenrenten mehr erhalten. Stattdessen wird die Rente nur noch bis zum 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes gewährt, es sei denn, ein erwachsenes Kind mit Behinderung wird versorgt.
Frauen und Männer werden dabei gleichgestellt: Die Zahlungen orientieren sich neu an der Zeit, die für Betreuung und Erziehung aufgewendet wurde – unabhängig von Geschlecht oder dem Familienstand der betroffenen Person. Bestehende Renten für Witwen ab 55 Jahren werden weiterhin ausgezahlt. Wer aber jünger ist und keine betreuungspflichtigen Kinder hat, soll nach einer zweijährigen Übergangsfrist keine Rente mehr erhalten.
Stimmen aus der Leserschaft
Die Botschaft sorgt für gemischte Gemüter in der Kommentarspalte. Leser Tom Bauer ist positiv gestimmt: «Diese veraltete Bevorzugung abzuschaffen, war längst überfällig. Dies ist ein Relikt aus einer Zeit, in der die Frauen nicht gearbeitet haben. Gleichberechtigung soll jeweils in beide Richtungen gelten. Es gibt keinen plausiblen Grund, weshalb eine weibliche Witwe ohne Kinder im Erwerbsalter nicht arbeiten können sollte.»
Auch User Marcel Peyer sieht die Anpassung der Witwenrente als einen notwendigen Fortschritt an. «Eine gerechte Sache. Man kann nicht immer von Gleichberechtigung sprechen, aber dann nur Witwenrenten bezahlen», kommentiert er.
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«Am Ende sind wir alle gleich schlecht gestellt»
Eine andere Sichtweise hat Leser Lars Böhlen. «Da will ein Mann Gleichberechtigung und geht bis zum Europäischen Gerichtshof. Am Ende sind wir alle gleich schlecht gestellt. Bravo Bundesrat, oder eben nicht!», beklagt er sich.
Auch Iven Cunha ist alles andere als begeistert: «Warum darf der Bundesrat weiterhin nach nur vier Jahren Amtsdauer eine lebenslange Rente von über 200'000.- jährlich erhalten? Wenn die Witwenrenten abgeschafft werden, dann muss auch die des Bundesrates zwingend abgeschafft werden.» Chrigel Mettler spricht den gleichen Aspekt an: «Die Sache mit dem Sparen ist ja grundsätzlich nicht schlecht. Vielleicht sollte man den Sparhammer einfach zuerst bei der lebenslangen Bundesratsrente ansetzen!»
Und für Leserin Ruth Wernli ist klar: «Das kann man nur so machen, wenn die Kinder von Anfang an den ganzen Tag durch den Staat, kostenlos, betreut werden. Ansonsten verdient die Frau als Wiedereinsteigerin viel weniger Geld, da meistens die Karriereleiter mit der Geburt des 1. Kindes unterbrochen wird. Gleiche Rechte für Mann und Frau sind richtig. Aber sie müssen lebbar sein!»