Verkehrsratgeber L-Profis: Pannenstreifenumnutzung
Darf ich jederzeit wieder auf die Normalspur wechseln?

L-Profis ist eine Informationskampagne des nationalen Dachverbands der Fahrlehrerorganisationen L-Drive Schweiz. Für Blick beantworten die Verkehrsprofis Leserfragen – für eine bessere Fahrausbildung und mehr Verkehrssicherheit.
Publiziert: 30.11.2024 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.11.2024 um 12:20 Uhr
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Bei sehr viel Verkehr darf auf Autobahnen, wenn entsprechend signalisiert, auch der Pannenstreifen als Fahrspur benutzt werden.
Foto: Keystone
L-Drive-ExpertInnen-Team

Manchmal dürfen – wenn entsprechend signalisiert – Pannenstreifen auf Autobahnen auch als Fahrspur benutzt werden. Dabei ist mir nicht klar, ob ich vom Pannenstreifen jederzeit auch wieder auf die normalen Fahrspuren wechseln darf, trotz ausgezogener Sicherheitslinie ?
Noé Zumthor, Münsingen BE 

Der Autobahnabschnitt mit sogenannter Pannenstreifenumnutzung (PUN) wird in der Regel durch elektronische Lichtsignale über den Fahrstreifen («Kreuz-Pfeil-Signale») erkenntlich gemacht. Gemäss der Signalisationsverordnung (Art. 68, Abs. 1) gilt, dass Lichtsignale den Markierungen vorgehen. Dies bedeutet in deinem konkreten Fall Folgendes: Wenn das Lichtsignal über dem Pannenstreifen einen grünen Pfeil anzeigt, darfst du den Pannenstreifen befahren und die Markierung verliert ihre Bedeutung. Die ausgezogene Randlinie darf deshalb auch in beide Richtungen überfahren werden.

Damit jedoch eine Pannenstreifenumnutzung optimal funktioniert und der Verkehrsfluss gefördert wird, ist es wichtig, häufige Spurwechsel zu vermeiden. Ein gleichmässiges und flüssiges Fahren erhöht zudem auch die Sicherheit. Ausserdem ist Vorsicht geboten, dass man sich bei solchen Fahrmanövern nicht gleichwohl strafbar macht – etwa durch Rechtsüberholen (Fahrstreifenwechsel nach rechts, vorbeifahren und Fahrstreifenwechsel nach links). Solche Fahrmanöver sind nicht nur auf der Normalfahrbahn, sondern auch bei zulässiger Nutzung des Pannenstreifens strikt verboten (Strassenverkehrsgesetz Art. 35 Abs. 1 und Verkehrsregelnverordnung Art. 8 Abs. 3)! Indessen darfst du bei parallelen Kolonnen und auf Einspurstrecken, wo die Fahrstreifen mit unterschiedlichen Fahrzielen signalisiert sind, rechts vorbeifahren (Verkehrsregelnverordnung Art. 8 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 5).

Anders bei temporären Verlängerungen von Ausfahrten

Anders verhält es sich allerdings, wenn der Pannenstreifen für eine Ausfahrt freigegeben wird, die regelmässig überlastet ist und Rückstau bis auf die Autobahn zur Folge hätte. Da dies ein Sicherheitsrisiko darstellt, wird vor solchen Ausfahrten ein Signal platziert, das die Ausfahrt über den Pannenstreifen zulässt. Hier soll der Pannensteifen genutzt werden, um mehr Platz für ausfahrende Fahrzeuge zu schaffen. Eine Pannenstreifenumnutzung im Sinne eines zusätzlichen Fahrstreifens zu Spitzenzeiten ist dies indes nicht, sondern eine (temporäre) Verlängerung des Verzögerungstreifens der Ausfahrt. Wer sich zum Ausfahren einreiht, muss deshalb auch ausfahren und darf sich nicht wieder in den fliessenden Verkehr auf der Autobahn einfädeln.

Hast auch du eine Frage zu den Verkehrsregeln?

Dann richte diese direkt an Lprofis@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne ans Expertenteam von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, weiter.

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