TCS-Ratgeber
Wer zahlt bei einem Brand in der Tiefgarage?

Martin Bolliger, Leiter Mobilitätsberatung beim TCS – mit 1,5 Millionen Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz –, klärt für Blick Fragen rund ums Thema Autofahren.
Publiziert: 24.01.2024 um 13:00 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2024 um 13:16 Uhr
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Bei einem Brand in einer Tiefgarage übernimmt grundsätzlich die Gebäudeversicherung den Schaden.
Foto: BRK News
Martin Bolliger

In der gemeinsam genutzten Tiefgarage unserer Überbauung steht so allerlei Zeugs herum, bei dem oft nicht klar ist, welchem Mieter es gehört. Wer zahlt, wenn es in der Tiefgarage zum Brand kommen sollte?
R. Käser, Burgdorf BE 

Grundsätzlich zahlt bei einem Brand in der Tiefgarage üblicherweise die in den meisten Kantonen obligatorische Gebäudeversicherung. Geht die Brandursache jedoch auf ein abgestelltes Auto zurück, kann auch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für den Schaden aufkommen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2019 in einem Urteil entschieden.

Ob es sich um ein Auto mit Verbrennungsmotor oder um ein Elektroauto handelt, ist dabei unerheblich. Wer wie viel zahlt, dürften die Versicherungen untereinander ausmachen. Der Totalschaden am Auto hingegen geht zulasten der Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Ordnung muss sein

Aber Vorsicht: Die Versicherungen können sich aus der Verantwortung ziehen, falls die Brandschutzvorschriften in der Einstellhalle nicht eingehalten wurden. Die Gebäudeversicherung überprüft dies auf Wunsch und fertigt eine Bestätigung für die Eigentümer an.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Es dürfen beispielsweise maximal ein Satz Reifen, zum Fahrzeug gehörendes Material wie Dachträger oder Dachbox und sperriges Material wie Ski, Leitern oder Surfbretter gelagert werden. Für Pflege- und Betriebsmaterial des Fahrzeugs brauchts dagegen einen speziellen Schrank. Deshalb empfiehlt der TCS, die Sammel-Tiefgarage möglichst schnell aufzuräumen.

Falls zum Beispiel eine Garage eines Einfamilienhauses zur Werkstatt oder Hobbyraum umgenutzt wird, muss der Brandschutz der neuen Nutzung angepasst werden. Potenziell gefährliche Tätigkeiten wie Benzin nachfüllen sind in der Garage zudem gänzlich verboten.

E-Autos sind nicht besonders gefährlich

Und um hier zum Schluss noch eine oft gehörte Behauptung zu entkräften: Von Elektroautos und ihren Ladeeinrichtungen geht keine erhöhte Brandgefahr aus. Zu diesem Schluss kommen einerseits mehrere Studien aus der Versicherungsbranche, andererseits auch die Eidgenössische Materialprüfungsanstalt Empa. Die Wallbox zum Laden muss allerdings eine Fachperson installieren (hier erfährst du, wie due am besten vorgehst).

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