Sich plötzlich vom Autodach lösende Eisplatten oder herunterwehender Schnee sind für die dahinter folgenden Autofahrer gefährlich. Deshalb können Schneesünder, die ihr Auto nicht vor der Fahrt komplett freiräumen, verzeigt werden (hier gehts zu weiteren Bussen, die Autofahrern im Winter drohen).
Gefährdung des Verkehrs
Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) Art. 30 Abs. 2 besagt, dass Autoladungen so angebracht sein müssen, dass sie niemanden gefährden und nicht herunterfallen können. Nun würde man Schnee auf Personenwagen wohl kaum als Ladung bezeichnen, deshalb gilt Schnee auf dem Autodach und der Motorhaube auch nicht als Ladung im Sinne des Gesetzes.
Aber nach SVG Art. 29 Abs. 1 dürfen Fahrzeuge nur in betriebssicherem und vorschriftsmässigem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden. Herumfahren mit Schnee auf dem Dach ist aber eine Gefährdung im Strassenverkehr.
Es droht Blindflug
Denn: Beim Losfahren mag der Schnee auf dem Dach noch festgefroren sein. Drehst du aber die Heizung auf, dann taut er an. Ist die Schneemasse auf dem Autodach nicht mehr festgefroren, riskierst du beim Bremsen, dass der Schnee auf deine Windschutzscheibe rutscht und dir die Sicht raubt.
Vorschriftsmässiger Zustand bedeutet aber auch, dass die Kontrollschilder klar lesbar sein müssen – anhaftenden Schnee solltest du also vor der Abfahrt auch hier entfernen.
Also: Runter mit dem Schnee vom Auto. Aber nicht bei laufendem Motor – denn auch das kann gebüsst werden. Obwohl es am frühen Morgen mühsam ist, das stehende Auto von Schnee und Eis zu befreien – sieh das Freischaufeln und Eiskratzen doch einfach als eine Art Frühsport an.