Darum gehts
- Neue Führerprüfung: Kenntnisse über Fahrerassistenzsysteme werden ab 2025 geprüft
- Fahrschüler müssen Assistenzsysteme verstehen, anwenden und deren Grenzen kennen
- Ab 1. Juli 2025 betrifft dies Prüfungen für Personenwagen und Motorräder
Moderne Technik: Routiniertere Autofahrerinnen und Autofahrer nerven sich schon mal über die vielen, inzwischen teils obligatorischen und deshalb fix in modernen Autos verbauten Fahrerassistenzsysteme. Fährt man zum Beispiel heute in einem neuen Auto nur 1 km/h zu schnell, mahnt sofort ein akustisches Piepsen zur korrekten Einhaltung des Tempos – auch wenn sich die automatische Tempoerkennung irrt und ein falsches Limit erkannt hat (was leider viel zu oft vorkommt).
Dieser Tempowarner gehört jedoch nur zu einem von vielen in letzter Zeit neu entwickelten und in modernen Autos verbauten Fahrerassistenzsystemen, die Autofahrende unterstützen und in unterschiedlichen Fahrsituationen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen sollen. Und deshalb werden in der Schweiz ab 1. Juli 2025 Kenntnisse über diese Systeme offiziell Teil der theoretischen und praktischen Führerprüfung für Personenwagen (Kategorie B, BE, B1) sowie für Motorräder (Kategorie A, A1).
«Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass Auto- und Töfffahrende künftig die verschiedenen Assistenz- und Automatisierungssysteme verstehen, korrekt anwenden und deren Grenzen und die Risiken kennen», sagt Michael Gehrken (54), Präsident der Dachorganisation der Fahrlehrerschaft L-drive Schweiz. «Zu diesem Zweck wurde die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen, also die Verkehrszulassungsverordnung VZV, angepasst. Die Anhänge 11 und 12 enthalten deshalb jetzt detaillierte Vorgaben zur Prüfungsrelevanz von Fahrerassistenzsystemen.»
Was ändert für die Theorieprüfung?
Doch was ändert sich damit konkret in der Fahrausbildung? «In der Basis-Theorieprüfung wird künftig überprüft, ob die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten zwischen Fahrerassistenzsystemen und Automatisierungssystemen unterscheiden können», erklärt Michael Gehrken. Konkret müssen sie die drei Auswirkungen der Systeme verstehen: «informierend und warnend», «kontinuierlich unterstützend» und «temporär eingreifend».
Was ändert für die praktische Prüfung?
Die praktische Fahrprüfung wird ab 1. Juli so angepasst, dass die zur Prüfung antretenden Junglenkerinnen und Junglenker folgende drei Punkte beherrschen müssen: Erstens müssen sie die im Prüfungsfahrzeug verbauten Fahrerassistenzsysteme kennen. Zweitens müssen sie diese korrekt anwenden. Und drittens müssen sie deren Grenzen und Risiken kennen und verstehen. Für Motorräder werden zusätzlich prüfungsrelevante Fahrerassistenzsysteme definiert. Dabei handelt es sich um jene Systeme, die einen nachweislichen Einfluss auf Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss haben.
Was müssen Lernfahrende wissen?
Diese Neuerungen haben für Lernfahrende und Fahrschulen zur Folge, dass die Ausbildung und die Lehrpläne, nach denen unterrichtet wird, angepasst werden. Fahrlehrer werden ihre Fahrschülerinnen und Fahrschüler ab sofort gezielt auf den Umgang mit den gängigsten Assistenzsystemen vorbereiten. «Dazu gehört auch», so Gehrken, «die Bedeutung der Selbstverantwortung der fahrzeugführenden Person zu betonen.» Mit anderen Worten: Fahrschülerinnen und -schüler müssen vor allem auch wissen, wo die Grenzen der technischen Hilfsmittel liegen.
Gemäss der Schweizer Dachorganisation der Fahrlehrerschaft L-drive gehören künftig zu den in der Prüfung relevanten Fahrerassistenzsystemen unter anderem:
-
Autobahn- und Stauassistenten, die hoch entwickelte Spurhalte-, Spurwechsel-, Ausweich-, Notbrems- und Abstandsregelsysteme beinhalten
-
Adaptiver Tempomat (bzw. Tempomat bei älteren Fahrzeugen)
-
Hoch entwickelte Notbremsassistenzsysteme
Noch nicht prioritär sind nach heutigem Kenntnisstand Spurwechselwarner, Notfall-Spurhalteassistent und Nachtsichtassistent. Natürlich ist es sinnvoll, auch den Umgang mit diesen Assistenten – wenn im Fahrschulfahrzeug vorhanden – zu schulen. Denn geprüft werden können grundsätzlich alle in einem Fahrzeug integrierten Fahrassistenzsysteme. Auch wenn Michael Gehrken von L-drive verspricht: «Bei der praktischen Prüfung wird lediglich die Anwendung der im Prüfungsfahrzeug vorhandenen gängigsten Fahrerassistenzsysteme geprüft.» Und als gute Grundlage für die Vorbereitung auf die theoretische Prüfung empfiehlt er angehenden Junglenkenden die Website der BFU-Informationskampagne www.smartrider.ch.
Gemäss der Schweizer Dachorganisation der Fahrlehrerschaft L-drive gehören künftig zu den in der Prüfung relevanten Fahrerassistenzsystemen unter anderem:
-
Autobahn- und Stauassistenten, die hoch entwickelte Spurhalte-, Spurwechsel-, Ausweich-, Notbrems- und Abstandsregelsysteme beinhalten
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Adaptiver Tempomat (bzw. Tempomat bei älteren Fahrzeugen)
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Hoch entwickelte Notbremsassistenzsysteme
Noch nicht prioritär sind nach heutigem Kenntnisstand Spurwechselwarner, Notfall-Spurhalteassistent und Nachtsichtassistent. Natürlich ist es sinnvoll, auch den Umgang mit diesen Assistenten – wenn im Fahrschulfahrzeug vorhanden – zu schulen. Denn geprüft werden können grundsätzlich alle in einem Fahrzeug integrierten Fahrassistenzsysteme. Auch wenn Michael Gehrken von L-drive verspricht: «Bei der praktischen Prüfung wird lediglich die Anwendung der im Prüfungsfahrzeug vorhandenen gängigsten Fahrerassistenzsysteme geprüft.» Und als gute Grundlage für die Vorbereitung auf die theoretische Prüfung empfiehlt er angehenden Junglenkenden die Website der BFU-Informationskampagne www.smartrider.ch.
Selbstverständlich soll die Ausbildung weiterhin praxisnah und effizient bleiben, betont die Dachorganisation der Fahrlehrerschaft L-drive. Gehrken: «Der korrekte Einsatz von Assistenzsystemen wird als integraler Bestandteil der Fahrkompetenz vermittelt. Dazu braucht es gezielte Ausbildungsinhalte zum Thema Fahren mit automatisierten Fahrzeugen im Allgemeinen und zum konkreten Umgang mit bestimmten Fahrerassistenzsystemen.» Und der oberste Fahrlehrer der Schweiz ergänzt: «Aktuell bereitet sich die Fahrlehrerschaft intensiv auf diese Neuerungen vor.» Schliesslich erfordert der Umgang mit Fahrerassistenzsystemen neue Kompetenzen bei den Neulenkenden. Dazu zählen zum Beispiel die Wahrnehmung und Verarbeitung von (Warn-)Informationen und die schnelle und angemessene Reaktion bei Übernahmeaufforderung oder bei Systemeingriffen. «All dies muss geübt werden», so Gehrken.
Auf die Neuerungen bei der Fahrprüfung reagiert auch die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (Asa) und passt die Richtlinie Nummer 7 «Abnahme von Führerprüfungen» entsprechend an. So wird schweizweit eine einheitliche Beurteilung der Anwendung von Fahrerassistenzsystemen in der Prüfung sichergestellt.
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