L-Profis.ch – der Fahrlehrer-Ratgeber
Gilt Rechtsvortritt auch bei Baustellen?

L-Profis ist eine Informationskampagne des nationalen Dachverbands der Fahrlehrerorganisationen L-Drive Schweiz. Für Blick beantworten die Verkehrsprofis Leserfragen – für eine bessere Fahrausbildung und mehr Verkehrssicherheit.
Publiziert: 20.04.2023 um 13:30 Uhr
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Aktualisiert: 20.04.2023 um 13:43 Uhr
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Wie ist das Vortrittsrecht in einer Baustelle geregelt, wenn ...
Foto: Raoul Schwinnen
L-Drive-ExpertInnen-Team

Letztes Wochenende standen wir vor einer Baustelle und starteten bei grüner Ampel. Doch nach wenigen Metern fährt uns im Baustellenbereich bei einer von rechts einmündenden Strasse plötzlich ein anderes Auto vor die Nase. Meine Theorieprüfung liegt schon etwas zurück, deshalb meine Frage an die Experten: Gilt Rechtsvortritt auch im Ampelbereich einer Baustelle?
J. Tobler, Luzern

Selbst wer die Theorieprüfung gerade bestanden hat, kennt nicht alle Verkehrsvorschriften. Vor allem, wenn die Fragen wie von zahlreichen Junglenkerinnen und Junglenkern zur Prüfungsvorbereitung nur mit einer der vielen Apps auswendig gelernt werden.

Das mag fürs Bestehen der Prüfung vielleicht noch funktionieren. Doch die Praxis zeigt, dass gerade das Vortrittsrecht im Bereich von temporären Lichtsignalanlagen, wie zum Beispiel bei Baustellen, vielen Autofahrerinnen und Autofahrern unbekannt ist und Fragen aufwirft. So wie jetzt am letzten Wochenende bei Dir.

Ampelanlage ist entscheidend

Was gilt also auf einer Strasse, auf der grundsätzlich Rechtsvortritt besteht, auf welcher der Verkehr jedoch temporär mit einer Lichtsignalanlage geregelt wird? Wer hat Vortritt, wenn eine (Quartier)-Strasse von rechts innerhalb des Baustellenbereichs einmündet?

Hast auch du eine Frage zu den Verkehrsregeln?

Dann richte diese direkt an Lprofis@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne ans Expertenteam von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, weiter.

Dann richte diese direkt an Lprofis@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne ans Expertenteam von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, weiter.

Ohne Ampeln – oder wenn diese nicht in Betrieb sind oder nur gelb blinken – regeln grundsätzlich die Vortrittssignale und -markierungen den Vortritt. Fehlen diese, gilt Rechtsvortritt. Sobald jedoch eine aktive Lichtsignalanlage vorhanden ist, egal ob temporär oder nicht, regelt diese unmissverständlich den Vortritt. Vortrittssignale und -markierungen sind in diesem Fall irrelevant. Und auch der Rechtsvortritt kommt nicht zur Anwendung. In deinem konkreten Fall hätte der von rechts einmündende Fahrer also keinen Vortritt gehabt.

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