Kürzlich habe ich in Deutschland festgestellt, dass dort innerorts ab Ortstafel ohne weitere Signalisation ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Jetzt behauptet ein Kollege, dass diese Regelung auch in der Schweiz gilt. Stimmt das?
H. Gautschi, Tägerwilen TG
Nein, dein Kollege irrt sich. Es stimmt zwar, dass in vielen Ländern Ortstafeln gleichzeitig auch ein Verkehrszeichen mit entsprechender strassenverkehrsrechtlicher Bedeutung sind. Aber nicht bei uns in der Schweiz! Hier werden die blauen Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» und die weissen Schilder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» gemäss Signalisationsverordnung (SSV) zu Beginn des locker überbauten Ortsgebiets aufgestellt (Art. 22 Abs. 3 SSV). Sie dürfen nicht nach dem Signal platziert sein, das die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts anzeigt (Art. 50 Abs. 4 SSV).
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Ortstafel ist keine Tempotafel
Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit (innerorts meist 50 km/h) gilt hierzulande grundsätzlich im ganzen dicht bebauten Gebiet einer Ortschaft. Sie wird also nicht durch die Ortstafel definiert und muss gemäss Verkehrsregelnverordnung (VRV) in Ausnahmefällen wie nach Einfahrten aus unbedeutenden Nebenstrassen auch nicht (nochmals) signalisiert werden (Art. 4a Abs 2 VRV).
Noch gut zu wissen ist im Übrigen, dass die Geschwindigkeitsregeln im Zusammenhang mit den Signalisationen auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen ebenfalls klar geregelt sind: Die Signale «Autobahn» und «Autostrasse» heben alle zuvor signalisierten Beschränkungen auf (Art. 45 Abs. 1 SSV). Damit gelten ab diesen Signalen grundsätzlich die auf Autobahnen (120 km/h) und Autostrassen (100 km/h) gültigen Tempolimits, sofern keine Geschwindigkeitsbegrenzungen signalisiert sind und die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse dies zulassen.
Dann richte diese direkt an Lprofis@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne ans Expertenteam von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, weiter.
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