Unsere Tochter (18) möchte möglichst rasch Autofahren lernen. Jetzt habe ich gehört, dass man in der Schweiz zuerst ein Jahr mit dem Lernfahrausweis unterwegs sein muss, bevor man an die Prüfung gehen kann. Stimmt das?
H. Bering, Otelfingen ZH
Gerade was junge Autofahrschülerinnen und -schüler sowie Junglenkende betrifft, gab es in letzter Zeit einige Gesetzesänderungen und -anpassungen. Entsprechend gross ist in der Bevölkerung die Verunsicherung, was denn jetzt gilt.
Zu Deiner Frage: Ja, in deinem konkreten Fall stimmt das! Denn im Gesetz ist Folgendes festgehalten: Wer die Fahrprüfung der Kategorie B (Auto) machen will und den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erworben hat, muss diesen mindestens ein Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden (Art. 22 Abs. 1bis Verkehrszulassungsverordnung VZV). Im Gegenzug wurde dafür das Mindestalter fürs Autofahren von 18 auf 17 Jahre gesenkt (Art. 6 Abs 1c bis VZV).
Möglichst viel Fahrpraxis sammeln
Ziel dieser Massnahme ist es, dass Junglenkende wie deine Tochter bis zur offiziellen Fahrprüfung bereits möglichst viel Fahrpraxis sammeln können. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU empfiehlt, in Kombination mit Fahrschulstunden mindestens 3000 Kilometer vor der praktischen Führerprüfung zu absolvieren. Erste Anlaufstelle sollte dabei stets eine Fahrlehrerin oder ein Fahrlehrer sein.
Dann richte diese direkt an Lprofis@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne ans Expertenteam von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, weiter.
Dann richte diese direkt an Lprofis@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne ans Expertenteam von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, weiter.
Wer hingegen 20 Jahre oder älter ist, muss diese einjährige Lernphase nicht durchlaufen. Aber auch für diese schon etwas älteren Neulenkenden empfiehlt es sich selbstverständlich trotzdem, sich vor der Prüfung von Fahrausbildungs-Profis coachen zu lassen.