Wer sich öfters mit dem Auto in Frankreich bewegt, kennt vermutlich die französische Crit’Air-Vignette. Sie war bislang nur nötig, wenn der französische Staat Feinstaub-Alarm ausrief. Seit diesem Jahr richten die Franzosen neu feste Umweltzonen ein – sogenannte «Zones à Faibles Émissions mobilité». Das bedeutet: In immer mehr Ballungsräumen französischer Grossstädte ist die Einfahrt in den Innenstadtbereich wie in Deutschland nur noch mit einer passenden Umweltvignette möglich. Und: Diese Vorschrift gilt auch für Autofahrer aus dem Ausland – also für Schweizer Touristinnen und Touristen.
Betroffen von den Einfahrtsbeschränkungen sind aktuell folgende französischen Städte und Metropolregionen:
- Paris
- Grossraum Paris
- Metropole Grenoble
- Metropole Lyon
- Strassburg
- Montpellier-Méditerranée
- Toulouse
- Toulon-Provence-Méditerranée
- Rouen-Normandie
- Nice Côte d'Azur
- Saint-Etienne
- Reims
- Aix-Marseille
Bis Anfang 2025 soll es in allen französischen Grossräumen mit über 150’000 Einwohnern (rund 40 Städte und Agglomerationen) feste Umweltzonen mit Crit’Air-Pflicht geben. Fehlt die entsprechende Crit´Air-Vignette am Fahrzeug, droht eine Busse in Höhe von 68 Euro.
Vignettenpflicht in Strassburg seit Anfang 2022
In der bei Schweizern beliebten elsässischen Metropole Strassburg ist zum Beispiel seit Januar 2022 die Crit´Air ganzjährig Pflicht. «Schmutzige» Fahrzeuge mit der Crit´Air-Vignette 5 (siehe Box) dürfen dort überhaupt nicht mehr verkehren. Aktuell werden Verstösse gegen die neue Vignettenpflicht während der einjährigen Einführungsphase noch nicht gebüsst. Doch ab Januar 2023 ist die Schonfrist vorbei und dann werden entsprechende Strafen verhängt. Vorgesehen ist derzeit, dass jedes Jahr die Schraube angezogen und jeweils eine Crit'Air-Stufe mehr verboten wird – bis ab voraussichtlich 2028 nur noch Fahrzeuge mit den strengsten Crit'Air-Vignetten 0 und 1 in die französischen Innenstädte dürfen.
Kat. 0 (grün):
Alle emissionsfreien Fahrzeuge, z. B. Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge
Kat. 1 (lila):
Mit Erd- oder Autogas betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge
Motorräder:
- Euro 4/Erstzulassung ab 1.1.2017
PW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:
- Benzin: Euro 5 und 6/Erstzulassung ab 1.1.2011
- LKW: Euro 6/Erstzulassung ab 1.1.2014
Kat. 2 (gelb):
Motorräder:
- Euro 3/Erstzulassung vom 1.1.2007 bis 31.12.2016 (bis 31.12.2017 für Mofas)
PW, Wohnmobile und leichte Fahrzeuge unter 3,5 t:
- Benzin: Euro 4/Erstzulassung zwischen 1.12.2006 und 31.12.2010
- Diesel: Euro 5 und 6/Erstzulassung ab 1.1.2011
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:
- Benzin: Euro 5/Erstzulassung vom 1.10.2009 bis 31.12.2013
- Diesel: Euro 6/Erstzulassung ab 1.1.2014
Kat. 3 (orange)
Motorräder:
- Euro 2/Erstzulassung vom 1.7.2004 bis 31.12.2006
PW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:
- Benzin: Euro 2 und 3/Erstzulassung zwischen 1.1.1997 und 31.12.2005
- Diesel: Euro 4/Erstzulassung zwischen 1.1.2006 und 31.12.2010
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:
- Benzin: Euro 3 und 4/Erstzulassung zwischen 1.10.2001 bis 30.9.2009
- Diesel: Euro 5/Erstzulassung zwischen 1.10.2009 und 31.12.2013
Kat. 4 (rot-braun)
Motorräder:
- ohne Euro-Norm/Erstzulassung vom 1.6.2000 bis 30.6.2004
PW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:
- Diesel: Euro 3/Erstzulassung zwischen 1.1.2001 und 31.12.2005
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:
- Diesel: Euro 4/Erstzulassung zwischen 1.10.2006 und 30.9.2009
Kat. 5 (grau)
PW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:
- Diesel: Euro 2/Erstzulassung zwischen 1.1.1997 und 31.12.2000
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:
- Diesel: Euro 3/Erstzulassung zwischen 1.10.2001 und 30.9.2006
Keine Umweltplakette erhalten:
Motorräder:
- ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 1.6.2000
PW, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:
- Euro 1 bzw. ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor 1.1.1997 (PW) bzw. 1.10.1997 (leichte Nutzfahrzeuge)
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:
- Euro 1, 2 oder ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor 1.10.2001
Kat. 0 (grün):
Alle emissionsfreien Fahrzeuge, z. B. Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge
Kat. 1 (lila):
Mit Erd- oder Autogas betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge
Motorräder:
- Euro 4/Erstzulassung ab 1.1.2017
PW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:
- Benzin: Euro 5 und 6/Erstzulassung ab 1.1.2011
- LKW: Euro 6/Erstzulassung ab 1.1.2014
Kat. 2 (gelb):
Motorräder:
- Euro 3/Erstzulassung vom 1.1.2007 bis 31.12.2016 (bis 31.12.2017 für Mofas)
PW, Wohnmobile und leichte Fahrzeuge unter 3,5 t:
- Benzin: Euro 4/Erstzulassung zwischen 1.12.2006 und 31.12.2010
- Diesel: Euro 5 und 6/Erstzulassung ab 1.1.2011
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:
- Benzin: Euro 5/Erstzulassung vom 1.10.2009 bis 31.12.2013
- Diesel: Euro 6/Erstzulassung ab 1.1.2014
Kat. 3 (orange)
Motorräder:
- Euro 2/Erstzulassung vom 1.7.2004 bis 31.12.2006
PW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:
- Benzin: Euro 2 und 3/Erstzulassung zwischen 1.1.1997 und 31.12.2005
- Diesel: Euro 4/Erstzulassung zwischen 1.1.2006 und 31.12.2010
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:
- Benzin: Euro 3 und 4/Erstzulassung zwischen 1.10.2001 bis 30.9.2009
- Diesel: Euro 5/Erstzulassung zwischen 1.10.2009 und 31.12.2013
Kat. 4 (rot-braun)
Motorräder:
- ohne Euro-Norm/Erstzulassung vom 1.6.2000 bis 30.6.2004
PW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:
- Diesel: Euro 3/Erstzulassung zwischen 1.1.2001 und 31.12.2005
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:
- Diesel: Euro 4/Erstzulassung zwischen 1.10.2006 und 30.9.2009
Kat. 5 (grau)
PW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:
- Diesel: Euro 2/Erstzulassung zwischen 1.1.1997 und 31.12.2000
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:
- Diesel: Euro 3/Erstzulassung zwischen 1.10.2001 und 30.9.2006
Keine Umweltplakette erhalten:
Motorräder:
- ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 1.6.2000
PW, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5 t:
- Euro 1 bzw. ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor 1.1.1997 (PW) bzw. 1.10.1997 (leichte Nutzfahrzeuge)
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5 t:
- Euro 1, 2 oder ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor 1.10.2001
Wird in Strassburg zudem Feinstaub-Alarm ausgerufen, gelten während den ersten drei Tagen strengere Tempolimits. Ab dem vierten Tag dürfen nur noch «saubere» Fahrzeuge mit der Crit´Air-Plakette 0, 1 und 2 fahren. Einige Autobahnabschnitte sind jedoch von den Regelungen ausgenommen. Wer bei Feinstaub-Alarm per SMS oder E-Mail informiert werden möchte, kann sich über lokale Portale anmelden.
Die französische Umweltvignette kann online über die Website des französischen Umweltministeriums (www.certificat-air.gouv.fr) bestellt werden. Die Vignette kostet inklusive Versand in die Schweiz 4,51 Euro. Sollte die Vignette bei Antritt der Reise noch nicht eingetroffen sein, genügt es, bei einer Kontrolle die Bestellbestätigung vorzuzeigen bzw. diese im Fahrzeug gut sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen.