Einhändiges Fahren kann kosten
Müssen beide Hände ans Steuer?

Darf man mit einer Hand Auto fahren? An sich ja – aber das ist kein Freibrief: Wer mit einer Hand unsicher wirkt oder mit der freien Hand etwas abseits des Fahrens tut, wird teuer verzeigt.
Publiziert: 04.07.2022 um 11:00 Uhr
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Aktualisiert: 29.10.2023 um 08:35 Uhr
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Idealfall: Wer sicher fahren will, hat stets und solange nicht etwa zum Gangwechsel nötig, beide Hände am Lenkrad.
Foto: Getty Images
Timothy Pfannkuchen

Mal ehrlich: Wir tun es fast alle manchmal, viele dauernd. Obwohl wir wissen, dass wir in der Regel beide Hände am Lenkrad haben sollten, um stets gut reagieren zu können. Aber darf man denn überhaupt mit nur einer Hand am Lenkrad Auto fahren? Ja, es ist erlaubt. Unter strengen Bedingungen.

Die Grundlage: Laut Strassenverkehrsgesetz muss man das Auto stets völlig beherrschen. Die Verkehrsregelnverordnung sagt: Man darf «nichts tun, was die Bedienung erschwert», muss Sorge tragen, dass die Aufmerksamkeit nie beeinträchtigt wird. Und: «Das Steuerrad darf nicht losgelassen werden.»

Nur tun, was man muss

In der Praxis heisst das: Einhändiges Lenken ist erlaubt, solange man das Auto sicher führt und die freie Hand frei bleibt und sofort wieder ans Lenkrad gehen kann. Die freie Hand darf deshalb nur tun, was zwingend notwendig ist zum Fahren. Also Gänge wechseln oder Schalter betätigen. Aber fahrfremde Handlungen oder solche, die verhindern würden, sofort wieder beide Hände nutzen zu können? Beides verboten.

Im Einzelfall muss dies vom Gericht beurteilt werden. Neben Faktoren wie der Verkehrslage zählt etwa, wie stark die Ablenkung war, wie sehr die Beherrschbarkeit eingeschränkt war und ob der Blick vom Verkehr abgewendet wurde. Fährt man locker mit einer Hand und darum Schlangenlinien, kann das bereits teure Post geben. Tut man mit der zweiten Hand etwas, das mit Fahren nichts zu tun hat, kommt sie definitiv. Ebenso, wenn man sekundenlang von der Strasse wegschaut.

Navi programmieren nein

Wer etwa mit der freien Hand zur Navi-Anzeige des Monitors wechselt und einen Augenblick auf die Route guckt, dürfte davonkommen. Wer jedoch das Ziel eingibt und sekundenlang hinschaut, nicht. Wer sich zur Beifahrerseite beugt, mit der freien Hand einen Zettel greift und ihn anschaut, wird zahlen – und künftig laufen statt fahren. Wer am Steuer Handy-Nachrichten schreibt, sowieso.

Oft missverstanden wird: Dass man sich selbst sicher fühlt und andere nicht gefährdet hat, hilft nichts. Es zählt, ob man eine potenzielle Gefahr war. Ein Beispiel: Man hätte einen Gegenstand in der Hand ja sofort weglegen können und habe den Verkehr aus den Augenwinkeln gesehen, hilft überhaupt nichts.

Freihändig Parkieren ja

Ein Verstoss führt zur Verzeigung. Je nachdem wird man kaum unter 300 bis 500 Franken mit Gebühren wegkommen. Es kann auch locker ein Mehrfaches kosten. Der Führerausweis ist oft für einen bis drei Monate weg. Warum Handy am Ohr dann in der Regel «nur» 100 Franken kostet? Weil man noch auf den Verkehr schauen kann. Fazit: Fährt man einhändig, bleibt die freie Hand ausser zu Schalten und Co. frei. Aber lieber stets beidhändig fahren.

Übrigens: Freihändiges Fahren ist definitiv nicht erlaubt. Auch nicht in Autos, die dank Assistenten à la Teslas «Autopilot» selbst lenken. Allerdings gibt es eine Ausnahme beim Parkieren: Hat man einen Parkassistenten, der selbst lenkt, darf man ihn im Auto oder fernbedient nutzen und dann das Lenkrad loslassen. Aber man muss eingreifbereit bleiben– ob am Lenkrad oder an der Fernbedienung.

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