Endlich! Die Franzosen machen vorwärts und modernisieren ihr Autobahnsystem weiter. Pünktlich zum Start der Olympischen Spiele und dem Sommerferienbeginn wurde ein weiterer Autobahnabschnitt (A14 – Paris Richtung Normandie) auf das moderne, sogenannte Free-Flow-Maut-System umgestellt.
Das heisst, die Schranken und Zahlhäuschen wurden auf diesem Autobahnabschnitt abgebaut und durch automatische Mautbrücken mit automatischer Nummernschild-Erkennung ersetzt. Es gibt dort also ab sofort keine «künstlichen» Staus mehr und die lästigen Wartezeiten vor den Schranken entfallen. Der französische Staat erhofft sich, alleine durch die Umstellung der A14 und A13 aufs neue Bezahlsystem jährlich bis zu 1,7 Millionen Stunden weniger Wartezeit vor den Mautstationen und dadurch eine Einsparung von 9,5 Millionen Liter Sprit und 30'000 Tonnen CO₂-Emissionen zu erzielen.
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Mautbox oder online registrieren
Der Haken für Autofahrerinnen und Autofahrer: Sie müssen sich ab sofort selbst um die Bezahlung der anfallenden Autobahngebühren auf den neuen Free-Flow-Abschnitten kümmern. Am einfachsten funktioniert dies mit einer Mautbox (Télépéage) an der Frontscheibe, die je nach Modell auch für weitere Länder verwendet werden kann.
A4 (Boulay): Seit 2019
A79 (Departement Allier): Seit 2022
A14 (Paris, Richtung Normandie): Seit Juni 2024
A13 (Richtung Küste) Folgt im Dezember 2024
A4 (Boulay): Seit 2019
A79 (Departement Allier): Seit 2022
A14 (Paris, Richtung Normandie): Seit Juni 2024
A13 (Richtung Küste) Folgt im Dezember 2024
Es geht aber auch ohne diese Box. So können Reisende vor Antritt der Fahrt das Nummernschild des Fahrzeugs bei den Autobahnbetreibern ALIAE (ist für den Abschnitt A79 zuständig) und Sanef (A4, A14) online registrieren lassen. Dann werden die anfallenden Gebühren direkt belastet – für die Nutzerinnen und Nutzer entsteht kein weiterer Aufwand.
Zahlungsaufforderung, dann Busse
Wird ein vorab nicht registriertes Fahrzeugkennzeichen auf einem Free-Flow-Maut-Abschnitt erfasst, hat man Zeit, die Mautgebühren bis drei Tage nach der Fahrt online oder an entsprechenden Automaten (zum Beispiel an Kiosken) zu bezahlen. Passiert dies nicht, erhalten die Fahrzeugbesitzer eine Zahlungsaufforderung plus Bearbeitungsgebühr.
Wer dann nicht zahlt, erhält eine Busse in Höhe von bis zu 375 Euro – rund 360 Franken! Und die Praxis zeigt, dass Einsprüche gegen solche Bussen zwecklos sind. Nur, wer triftige Gründe ins Feld führen kann, wie zum Beispiel, dass das erfasste Fahrzeug oder Kennzeichen zu dem Zeitpunkt gestohlen war, hat Aussicht auf Bussenerlass.