Auf einen Blick
- Schweizer Autobahnvignette feiert 40-jähriges Jubiläum seit ihrer Einführung 1985
- Elektronische Vignette seit 2023 verfügbar, Preis bleibt unverändert bei 40 Franken
- 35 Prozent der 11 Millionen verkauften Vignetten sind digital (Stand November 2024)
Es war am 26. Februar 1984, als sich das Schweizer Stimmvolk eine zusätzliche Gebühr von 30 Franken pro Jahr auferlegte. Bei einer Stimmbeteiligung von 52,8 Prozent nehmen 53 Prozent aller Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den «Bundesbeschluss über eine Abgabe zur Benützung der Nationalstrassen» an. Und ein Jahr später, 1985, führt die Schweiz als erstes europäisches Land die Autobahnvignette ein.
Entworfen und gestaltet vom Berner Grafiker Roland Hirter (81) hat sich der Kleber für auf die Windschutzscheibe optisch kaum verändert – bis auf die jährlich wechselnde Farbe. Um Fälschungen zu erschweren, wurde 1999 ein Wasserzeichen eingeführt und 2000 war das einzige Jahr, in dem die Jahreszahl vierstellig abgebildet wurde.
Vor allem Ausländer sollen zahlen
Interessant: Bei der Einführung der Vignette vor 40 Jahren ging der Bund noch davon aus, dass vor allem ausländische Fahrzeuge auf der Durchreise die neu erhobene Maut zahlen soll. Weil die Touristen wegen der hohen Schweizer Benzinpreise selten tanken, sollten sie wenigstens so einen Beitrag an den Unterhalt der Nationalstrassen leisten. Im Abstimmungsbüchlein 1984 rechnete der Bundesrat noch vor, dass die ausländischen Fahrzeuge 200 bis 250 Millionen Franken, die Schweizer Fahrzeuge dagegen nur 50 Millionen Franken beisteuern würden. Wie wir alle spätestens seit der letzten Autobahnausbau-Abstimmung wissen, kommen die Erträge aus dem Vignettenverkauf ausschliesslich dem Unterhalt, Betrieb und Ausbau der Nationalstrassen zugute.
Bei der Einführung der Vignette wurde die Schweiz von den anderen Staaten arg kritisiert. Der damalige deutsche Verkehrsminister Werner Dollinger (1918–2008) bezeichnete die Vignette gar als Barriere für die europäischen Verkehrswege. Aber nicht nur im Ausland, auch in der Schweiz war der Autobahnkleber umstritten. Schon ein Jahr nach der Einführung wurde 1986 eine Volksinitiative und von Nationalrat Michael E. Dreher (1944–2023) eine Motion zur Abschaffung der Vignette eingereicht. Beides erfolglos. Drehers Motion wurde nach zwei Jahren unbehandelt abgeschrieben und die Volksinitiative 1990 zurückgezogen. Dafür stimmte das Schweizer Stimmvolk zehn Jahre nach der Einführung einer Preiserhöhung um 10 Franken zu. Deshalb gilt seit 1995 der heutige Preis von 40 Franken. Eine weitere Preiserhöhung auf 100 Franken lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im November 2013 dann allerdings ab.
Digitales Zeitalter hält Einzug
Im August 2023 wurde die elektronische Vignette eingeführt. Seither können Fahrzeuglenkende erstmals zwischen der herkömmlichen Klebevignette oder der digitalen Variante wählen. Und die E-Vignette hat sich gemäss dem zuständigen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG gut etabliert. Per Ende November 2024 entfielen von den etwa 11 Millionen verkauften Vignetten rund 35 Prozent auf die digitale Variante. Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer (von Dezember des Vorjahres bis Januar des Folgejahres) bleiben für beide Varianten unverändert. Und unverändert bleibt auch die Höhe der Busse: Lenkerinnen und Lenker, die ohne vorgeschriebene Vignette auf Schweizer Autobahnen unterwegs sind, werden mit 200 Franken gebüsst.
Die herkömmlichen Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie bei den TCS Sektionsstellen gekauft werden. Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Kleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht zu behindern. Es gibt zwar kein Gesetz, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf. Doch ist es ratsam, die alte zu entfernen, obwohl das oft recht mühsam ist. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.
Die herkömmlichen Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie bei den TCS Sektionsstellen gekauft werden. Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Kleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht zu behindern. Es gibt zwar kein Gesetz, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf. Doch ist es ratsam, die alte zu entfernen, obwohl das oft recht mühsam ist. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.
Kontrolliert wird die E-Vignette mit stichprobenartigen Abfragen der Kontrollschilder. Denn im Unterschied zur Klebevignette ist die E-Vignette nicht ans Fahrzeug, sondern ans Kontrollschild gebunden. Gut für Personen, die Autos mit Wechselschildern betreiben oder unter dem Jahr ein neues Fahrzeug kaufen. Allerdings wird im Internet auch bereits Schindluderei mit der E-Vignette getrieben. So warnte Blick kürzlich vor dubiosen Verkaufsportalen, welche die E-Vignette zu höheren Preisen unter nicht offiziellen Webadressen anbieten. Blick empfiehlt jedoch, die E-Vignette ausschliesslich übers Webportal «Via» unter www.e-vignette.ch des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zum offiziellen Preis von 40 Franken zu kaufen.