Sie sollen städtische Verkehrsprobleme lösen – aber sind nicht ungefährlich: Die E-Trottinetts sowie neuere E-Cargo-Bikes bringen uns von der Bushaltestelle nach Hause oder die Waren vom Geschäft zum Kunden. Oder befördern die Kinder.
Denn Cargo-Bikes haben vorne die Wanne für Waren, die gerne als Alternative zum Kindersitz genutzt wird: Kids werden mit einem Gurt darin «angeschnallt». Der Gurt hat einen handelsüblichen Steckverschluss – wie eine Nierentasche.
Kind stirbt bei Crash
Das sorgt für trügerische Sicherheit, wie der alljährliche Crashtest der Basler Versicherung im Dynamic Test Center (DTC) bei Biel BE zeigt. Im Crashtest knallt ein E-Cargo-Bike mit zwei angegurteten Kinder-Dummies in der Wanne mit 25 km/h in ein stehendes Auto. Das schockierende Resultat: Bei Kindern aus Fleisch und Blut wäre eines ums Leben gekommen – der Gurt hätte das Kind stranguliert.
Das andere Kind wäre schwer verletzt: Der Gurt riss aus der Halterung, weshalb das Dummie mit dem Kopf hart gegen das Auto prallte. Das hätte trotz Helm schwere Kopfverletzungen verursacht. Die fahrende erwachsene Person wäre mit einer Kopf- und Knieverletzung wohl gerade noch glimpflich davongekommen.
Verantwortung der Eltern
Wo sieht der Leiter Fahrzeug-Experten der Basler Versicherung, Daniel Junker, den Grund für das katastrophale Scheitern der Gurte? «Weil dieses Modell über nicht zertifizierte Gurten verfügt. Ich vermute, dass die nicht für den Fall eines Unfalls angebracht wurden, sondern nur verhindern sollen, dass die Kinder herausfallen.» Sicherer wären «echte» Gurten, wie sie bei Kindersitzen verwendet werden. Dies zur Vorschrift zu machen sei schwierig, da keine Zulassung benötigt werde.
«Sie können eines im Internet kaufen und wissen nicht, welches Sicherheitsstandards es erfüllt», sagt Junker. «Die Bewilligungspflicht zu erhöhen, würde die Hemmschwelle erhöhen, solche Bikes zu kaufen. Das wäre dem Ziel von weniger Autos in den Städten abträglich.» Was tun? Junker: «Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Eltern, sich zu informieren, was sie kaufen und wie sicher es ist! Es geht um das Leben ihrer Kinder!»
Gefährliche Kopfnuss
Bei einem weiteren Crashtest prüft die Basler Versicherung die Folgen, wenn ein E-Trottinett bei 20 km/h mit einem Fussgänger kollidiert: Die Köpfe von Trottinettfahrer und Fussgänger prallen aufeinander, wobei sich beide leichte bis schwere Kopfverletzungen zuziehen. Hinzu kommen die Folgen des Sturzes danach.
Die Basler Versicherung liess E-Trottinetts crashen, weil es immer mehr Verletzte bei E-Trottinett-Unfällen gibt. Viele Unfälle passieren abends sowie nachts am Wochenende. Die Fahrer sind dann in über 50 Prozent der Fälle betrunken.
Gleiche Regeln wie Velos
Was oft nicht klar ist: E-Tretroller sind Velos gleichgestellt und unterliegen damit den Veloregeln. Sie dürfen nicht aufs Trottoir oder in Fussgängerzonen. Sofern vorhanden, müssen Radstreifen oder Veloweg genutzt werden, sonst der rechte Strassenrand. Das Tempo darf 20 km/h nicht überschreiten. Ausserdem müssen E-Trottis mit Klingel, Licht, Reflektoren und Bremsen vorne und hinten ausgerüstet sein. Und schliesslich darf auf einem Elektro-Tretroller nur eine Person fahren.