Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss viele Verkehrsregeln im Kopf haben. Doch auch wenn man sich täglich durch den Strassenverkehr kämpft, gibt es Regeln, die mit der Zeit vergessen gehen. Um im Gesetzes-Wirrwarr Klarheit zu schaffen, beleuchtet der Autogewerbe-Verband Schweiz (AGVS) fünf häufige Regel-Irrtümer, die uns im Strassenverkehr begegnen.
Tempo 30 muss aufgehoben werden
Wir alle kennen diese Unsicherheit. Gerade noch galt 30 km/h, doch plötzlich kommen keine Schilder mehr. Gilt jetzt 30 oder 50 km/h? Was viele nicht wissen: Es gibt Tempo-30-Zonen sowie Tempo-30-Strecken. Die 30er-Zonen tragen eine rechteckige weisse Tafel mit rundem 30-km/h-Symbol darauf und werden am Ende aufgehoben. 30er-Strecken mit der runden 30er-Tafel hingegen gelten nur bis über die nächste Verzweigung und müssen nicht aufgehoben werden. Folgt nach der Verzweigung kein erneutes Signal, gilt wieder Tempolimit 50.
Wer zuerst am Kreisel ist, hat Vortritt
Ein weiteres, verbreitetes Missverständnis ist der Vortritt im Kreisel. Wenn zwei Fahrzeuge den Kreisel fast zeitgleich erreichen, gilt nicht «Wer zuerst da ist, darf zuerst einfahren». Einfahren darf erst, wenn dadurch kein Fahrzeug von links behindert wird und bremsen muss. Dieser Linksvortritt gilt nicht nur gegenüber Fahrzeugen im Kreisel, sondern auch gegenüber jenen, die erst darauf zufahren. Fahrzeuge von links dürfen deshalb aber nicht durch den Kreisel rasen: Alle Fahrzeuge müssen das Tempo am und im Kreisel deutlich reduzieren.
Beim Überholen von Velos darf ich die Sicherheitslinie kreuzen
Hier ist die Gesetzgebung klar: Eine durchgezogene Sicherheitslinie darf niemals überfahren oder berührt werden. Die einzige Ausnahme: Wenn dies aufgrund einer Baustelle oder sonstiger Behinderung auf der Fahrbahn unumgänglich ist. Ein Überholverbot ist die Sicherheitslinie aber nicht. Kann mit genug Überholabstand und ohne Berühren der Linie überholt werden, ist das erlaubt. Dass dies oft verwechselt wird, liegt an einer anderen Regel: Im Überholverbot dürfen einspurige Fahrzeuge wie Velos und mehrspurige Fahrzeuge, die maximal 30 km/h fahren können, überholt werden.
Den Pannenstreifen darf man auch bei Stau nicht nutzen
Hier ist genau das Gegenteil der Fall. Der Pannenstreifen ist für Notfälle da und dies gilt als einer. Also ist die Nutzung des Pannenstreifens bei Staus in der Autobahn-Ausfahrt ausnahmsweise erlaubt, weil Stehenbleiben auf der Normalspur zu gefährlich wäre. Wenn man aber zu spät entscheidet und kein flüssiger Wechsel in den Stau mehr möglich ist, muss weitergefahren werden.
Bei der Spurreduktion darf man nicht vordrängeln
Obwohl es viele ärgert, wenn andere an der gestauten Spur vorbeifahren, ist das Reissverschluss-System bei einer Spurreduzierung obligatorisch. Der endende Strassenabschnitt soll bis zum Schluss verwendet und erst dort eingeschert werden – je konsequenter, desto weniger Stau. Deshalb müssen Autos auf der weiterführenden Spur eine Lücke schaffen. Wer blockiert, kann gebüsst werden. Spurwechsler dürfen deshalb aber nicht mit Gewalt reindrücken, sie haben keinen Vortritt und müssen auf die Autos auf der gestauten Spur achten.