Neue Führerschein-Bestimmungen
Das ändert sich für Töff-Einsteiger

Im Januar 2021 gibts Änderungen bei den Töff-Führerscheinen. Ab 16 Jahren darf man dann zum Beispiel schon 125er-Töffs mit 15 PS fahren. Aber nicht jede Neuerung findet Beifall in der Szene.
Publiziert: 07.10.2020 um 05:00 Uhr
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Aktualisiert: 04.04.2021 um 09:57 Uhr
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Ab 1. Januar 2021 dürfen Motorräder bis 125 ccm Hubraum – wie diese Yamaha MT125 – auch in der Schweiz bereits ab 16 Jahren gefahren werden.
Foto: matthijs van roon
Raoul Schwinnen

Die Schweiz liebt Töffs. Und im kommenden Jahr dürften vor allem einige jüngere Fans zur Szene neu dazustossen. Denn ab dem 1. Januar 2021 dürfen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum auch in der Schweiz bereits ab 16 und nicht wie bisher ab 18 Jahren gefahren werden. Damit passt der Bundesrat unsere Regelung den schon lange geltenden EU-Bestimmungen an.

Was sagt man in der Töffbranche zur neuen Führerschein-Regelung? Roland Müntener, Präsident des Dachverbands Motosuisse: «Wir begrüssen, dass 16-Jährige analog zur EU weiterhin die Chance erhalten, erste Erfahrungen im motorisierten Strassenverkehr mit kleinen Motorrädern zu machen.» Bisher gabs dafür Töffs mit 50 ccm Hubraum. Aus Emissionsgründen sind neue 50er-Töffs mit Zweitakt-Motoren heute aber nicht mehr erhältlich. Ersetzt wurden sie durch 125er mit maximal 11 kW (15 PS), welche die strengsten Lärm- und Abgas-Normen sowie modernste Sicherheitsvorschriften erfüllen. Zudem, betont Müntener, «müssen 16-jährige Töfffahrer, im Gegensatz zu E-Bike-Fahrern, eine theoretische und praktische Prüfung machen und so ihre Kenntnisse und Fähigkeiten beweisen».

Kein Direkteinstieg ab 25 Jahren mehr

Entschied sich der Bundesrat beim Einstiegsalter für eine Harmonisierung mit der EU, führt er mit seiner zweiten Führerschein-Neuerung eine Ausnahme ein, die nur in Frankreich auch beschlossen wurde. Anders als in den meisten EU-Ländern wird in der Schweiz ab 1. Januar 2021 bei den grossen Motorrädern der Direkteinstieg ab 25 Jahren in die unlimitierte Klasse wieder abgeschafft. Konkret: Wer den Lernfahrausweis für den Führerschein Typ A nicht bis spätestens 31. Dezember 2020 in der Tasche hat, muss ab 2021 erst zwei Jahre lang einen Töff mit maximal 35 kW (48 PS) Leistung fahren und dann zur «grossen» Prüfung antreten.

Nicht vergleichbar mit einstiger Vorschrift

«Wir bedauern diese Abweichung zur EU», kommentiert Roland Müntener diesen Bundesratsbeschluss und ergänzt: «Das muss wohl als unser Beitrag zum Kompromiss betrachtet werden, damit die Einstiegsalter für Töfffahrer nicht generell angehoben wurden!» Immerhin: Die modernen Motorräder mit 48 PS machen selbst am Berg oder zu zweit viel Spass. Und lassen sich nicht vergleichen mit der einstigen Vorschrift – zwei Jahre mit 125ern mit ca. 10 bis 12 PS zu fahren.

Töffbranche ist für Neuerungen bereit

Natürlich werden diese Führerschein-Neuregelungen den Schweizer Töffmarkt markant beeinflussen. Allerdings ist die Branche gewappnet. Müntener: «Die Entscheide wurden früh kommuniziert – und da ‹125 ccm ab 16› in der EU schon seit Jahren gilt, besteht für uns kein Mangel an entsprechend attraktiven, sicheren und preiswerten Modellen.» Und das Gleiche trifft auch für die stärkeren Modelle der Kat. A1 mit 48 PS für die früheren Direkteinsteiger zu.

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