Schweiz: Rund acht Wochen nach der Schliessung dürfen am Montag Kindergärten und Schulen, Geschäfte, Restaurants und Museen wieder öffnen. Sport in Gruppen von bis zu fünf Personen ist wieder erlaubt. Ausser in Schulen sind überall Hygienemassnahmen sowie Abstand vorgeschrieben. Wer kann, soll weiter von zu Hause arbeiten, damit es kein Gedränge im Nahverkehr gibt. Geschlossen bleiben bis Anfang Juni Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Fitnesszentren und Campingplätze. Masken sind keine Pflicht, aber etwa in Bus und Bahn empfohlen.
Frankreich: Ab Montag können die Menschen wieder ohne Passierschein vor die Tür. Die Beschränkungen für Sport oder Spaziergänge fallen weg. Auch die Geschäfte sollen wieder öffnen. Restaurants und Bars bleiben aber zu. In weniger stark betroffenen Départements dürfen Parks und Gärten wieder öffnen. Schrittweise sollen auch Schulen und Krippen aufmachen. Die Bewegungsfreiheit bleibt aber eingeschränkt. Wer mehr als 100 Kilometer (bisher: 1 Kilometer) weit weg will, braucht einen triftigen Grund. In der Pariser Metro haben zu Stosszeiten Fahrgäste mit Bescheinigung der Arbeitgeber Vorrang. In öffentlichen Verkehrsmitteln sind Masken jetzt Pflicht.
Belgien: Nach wochenlangem Verbot dürfen wieder alle Geschäfte öffnen - allerdings unter strengen Hygieneauflagen. Zum Muttertag wurden bereits am Sonntag Einschränkungen gelockert: Jeder Haushalt darf nun vier Personen empfangen. Es müssen allerdings immer die gleichen sein - und sie dürften nur diesen einen Haushalt besuchen. Das Abstandsgebot gilt weiter.
Niederlande: Nach zwei Monaten öffnen die Grundschulen wieder - zunächst für je die Hälfte der Schüler pro Tag. Auch Kitas und Bibliotheken sind wieder offen. Friseure, Beauty-Salons und Masseure dürfen wieder Kunden empfangen. Sport im Freien ist wieder erlaubt - allerdings ohne Körperkontakt und nur, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Dänemark: Der gesamte Einzelhandel darf wieder öffnen - auch die Einkaufszentren.
Tschechien: Geschäfte in Einkaufszentren dürfen öffnen. Nach fast zwei Monaten können die Menschen auch wieder zum Friseur gehen, so lange dieser Mundschutz und Schutzvisier trägt. Der Betrieb in Museen, Galerien, Theatern, Kinos und Konzertsälen darf starten. Hier dürfen maximal 100 Menschen zugleich eingelassen werden, die Besucher müssen Mindestabstände einhalten. Das gilt auch für Hochzeiten, Sportevents und Gottesdienste. Der reguläre internationale Reiseverkehr mit Bus, Bahn und Flugzeug wird wieder zugelassen. Für Ausländer gilt aber weiter ein weitgehender Einreisestopp.
Spanien: Das Urlaubsland geht regional unterschiedlich vor: Die Balearen mit der Hauptinsel Mallorca, das Baskenland und andere Regionen beginnen «Phase 1» der Normalisierung. Hotels, Restaurants und Bars im Freien dürfen wieder öffnen. In anderen Regionen wie Katalonien oder Valencia sind Lockerungen nur begrenzt erlaubt. Die Hauptstadt Madrid und die Metropole Barcelona bleiben in «Phase 0» mit strikter Ausgehsperre.
Griechenland: Mit der Öffnung aller Geschäfte des Einzelhandels beginnt die zweite Phase des Neustarts der Wirtschaft. Damit kommt nach Angaben der Regierung ein Drittel der Arbeitnehmer zurück zum Arbeitsplatz. Zudem kehren die letzten Klassen der Gymnasien zurück in die Schulen, damit sie die Prüfungen ablegen können.
Norwegen: Auch die älteren Schüler sind zurück im Unterricht. Seit knapp zwei Wochen durften Erst- bis Viertklässler wieder zur Schule, die Schüler der fünften bis zehnten Stufen sowie der weiterführenden Schulen dagegen nicht. In Finnland sollen die Schulen am Donnerstag wieder öffnen.
Estland: Einkaufszentren dürfen wieder öffnen, samt ihrer Restaurants und Cafés. Kinos, Kegelbahnen oder Spielbereiche müssen dicht bleiben. Besucher sind angehalten, in Geschäften Mund und Nase zu bedecken. Auch Museen und Ausstellungshallen sind wieder zugänglich. Erlaubt sind Gruppen bis zu zehn Menschen.
Litauen: EU-Bürger und Ausländer mit Visa dürfen wieder einreisen. Aus Deutschland können zusätzlich zu der Fährverbindung von Kiel nach Klaipeda (Memel) auch die Routen ab Rostock und Travemünde wieder befahren werden. Aber Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Ausgenommen sind Arbeitspendler, Geschäftsreisende und Studenten aus Polen sowie später dann auch Esten und Letten. Die drei Baltenstaaten öffnen zum 15. Mai ihre gemeinsamen Grenzen.
Slowenien: Hotels mit weniger als 30 Betten, Campingplätze, Gaststätten und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.
Kroatien: Gaststätten, die draussen bedienen, und Einkaufszentren dürfen wieder öffnen. Reisen im Inland werden erleichtert, bleiben aber eingeschränkt. Der öffentliche Fernverkehr und Inlandsflüge werden wieder aufgenommen. Treffen bis zu zehn sind erlaubt, wenn Abstand gehalten wird. Kitas und Grundschulen öffnen wieder.
Serbien: In Belgrad öffnen Kindertagesstätten und Grundschulen für Kinder, deren Eltern arbeiten müssen.
Grossbritannien: In England sollen die Menschen, die nicht im Homeoffice arbeiten können, unter Beachtung der Abstandsregeln wieder zur Arbeit gehen. Das teilte der britische Premierminister Boris Johnson am Sonntag mit. Zudem seien ab Mittwoch wieder uneingeschränkt körperliche Betätigungen im Freien erlaubt - im Kreise des eigenen Haushalts. Bislang durften die Briten nur einmal am Tag das Haus zum Sport oder Spazierengehen verlassen. Reisen innerhalb Englands, etwa zu Nationalparks oder an die Küste, werden ebenfalls wieder zugelassen. Die Lockerungen gelten nicht für die britischen Landesteile Schottland, Wales und Nordirland.
Keine grösseren Veränderungen gibt es zum Wochenanfang unter anderem in Italien, Österreich, Polen, der Slowakei, Lettland und Ungarn.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Breitensport darf in Kleingruppen trainieren
Auch im Breitensport gibts einen Entscheid: Ab dem 11. Mai dürfen Kleingruppen mit maximal fünf Personen wieder trainieren. Ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln. Aber auch im Amateur-Bereich steht noch aus, ob der Verband die Saison weiterführen will oder ob es zum Abbruch kommt.
Am späteren Nachmittag präzisiert Bundesrätin Viola Amherd die Regeln für den Sport ab 11. Mai. «Im Interesse der Volksgesundheit will der Bundesrat die Lockerungen im Sport rasch zulassen», so Amherd. Hobbysportler – aus sämtlichen Sportarten – dürfen dann sowohl in Einzel- und in Mannschaftssportarten wieder trainieren. Voraussetzungen sind Schutzkonzepte und das Einhalten der Hygienemassnahmen.
Im Breitensport darf allerdings nur in Kleingruppen mit maximal fünf Personen trainiert werden und ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln. «Jeder Anbieter muss ein eigenes Schutzkonzept haben», so Amherd. «Dasselbe gilt auch für den Betrieb von Sportanlagen.»
Definitiver Entscheid am 27. Mai
Im Leistungssport dürfen auch Teams über fünf Personen zusammen trainieren. «Die Einschränkungen sind im Leistunssport weniger streng. Dort können die Schutzmassnahmen einfacher gewährleistet werden», sagt Amherd. «Das gilt beispielsweise für Athletinnen und Athleten, die in einem nationalen Kader sind. Oder für den Mannschaftssport mit überwiegend professionellem Spielbetrieb.»
Bis am 8. Juni seien nur Trainingseinheiten vorgesehen, Wettkämpfe sind nicht erlaubt. Danach sei geplant, diese wieder zuzulassen – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei werde immer die Entwicklung der Pandemie verfolgt. Amherd: «Der Bundesrat wird diesen Entscheid dann definitiv am 27. Mai treffen.»
Die Sportministerin weiter: «Bei Fragen zur Umsetzung und zu den nötigen Schutzkonzepten können sich die lokalen Vereine an ihre jeweiligen Dachorganisationen wenden. Das ist so organisiert, dass die Auskunft geben können.»
Wegen dem Coronavirus fallen derzeit auch alle Jugend- und Sport-Aktivitäten aus. «Damit fehlen den Vereinen wichtige Einnahmen», so Amherd. «Wir wollen diese Vereine zusätzlich unterstützen und sie Ende Jahr für die Ausfälle entschädigen. Wenn nötig, werde ich die entsprechenden Rechtsanpassungen in Auftrag geben.»
Für Sport in die Badi, nicht fürs Sünnele
Bergführer dürfen ihre Arbeit wieder aufnehmen, sagt Viola Amherd. Und die Badis? Es sei bei allen Sportarten dasselbe: Wenn es ein Schutzkonzept gebe, sei die Öffnung möglich. Amherd betont aber, dass es Sache der Kantone beziehungsweise Gemeinde sei, ob die Öffnung erlaubt wird. Generell gelte: «Um Sport zu machen darf man in die Badi», sagt Amherd. «Aber nicht, um Freunde zu treffen und sich zu bräunen.»
Schwingen im Sommer?
Eine weitere Frage betrifft den Schwingsport: Müssen die Schwinger die Hose bis 2021 an den Nagel hängen? «Es wäre schön, im Sommer das Schwingen wieder zulassen zu können», antwortet Amherd. Das hänge ganz von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. Der Schwingverband vermeldet, dass sicher bis Ende August keine Schwingfeste stattfinden werden: «Der Zentralvorstand wird zusammen mit den Teilverbänden nun nach Lösungen suchen, um den Schwingfestkalender 2021 lösungsorientiert zur Befriedigung aller Ansprechgruppen ausgestalten zu können.»
Swiss Olympic freut sich über «positive Aussichten»
Swiss-Olympic-Boss Jürg Stahl reagiert in einer Mitteilung erfreut über die «positiven Aussichten»: «Der Bundesrat zeigt mit dem Entscheid, welch grosse Bedeutung er dem Sport für die physische aber auch die mentale Gesundheit der Menschen in unserem Land und auch für die Wirtschaft beimisst. Für die Sportlerinnen und Sportler in unserem Land ergibt sich dadurch eine höchst erfreuliche Aussicht.» Und weiter: «Als Dachverband des Schweizer Sports wird Swiss Olympic seine Verantwortung wahrnehmen und zusammen mit den Mitgliedsverbänden für eine achtsame und schrittweise Rückkehr zur Normalität für den organisierten Sport sorgen.»
Betreffend Grossveranstaltungen über 1000 Personen sei für Ligen (insbesondere professionelle Ligen), Verbände, Veranstalter von grossen Events sowie für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler eine gewisse Planungssicherheit entstanden. Das ändere aber nichts daran, dass Veranstaltungen ohne Publikum nicht eine riesige Herausforderung bedeuten. Stahl: «Die Zuschauerinnen und Zuschauer sind ein Lebensnerv des Sports - aus emotionaler und auch finanzieller Sicht. Ohne Beiträge des Publikums ist die Liquidität bei vielen Vereinen in Frage gestellt.» Swiss Olympic werde sich daher zusammen mit den Direktbetroffenen dafür einsetzen, dass ihre besondere Situation gebührend berücksichtigt werde.
Breitensport darf in Kleingruppen trainieren
Auch im Breitensport gibts einen Entscheid: Ab dem 11. Mai dürfen Kleingruppen mit maximal fünf Personen wieder trainieren. Ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln. Aber auch im Amateur-Bereich steht noch aus, ob der Verband die Saison weiterführen will oder ob es zum Abbruch kommt.
Am späteren Nachmittag präzisiert Bundesrätin Viola Amherd die Regeln für den Sport ab 11. Mai. «Im Interesse der Volksgesundheit will der Bundesrat die Lockerungen im Sport rasch zulassen», so Amherd. Hobbysportler – aus sämtlichen Sportarten – dürfen dann sowohl in Einzel- und in Mannschaftssportarten wieder trainieren. Voraussetzungen sind Schutzkonzepte und das Einhalten der Hygienemassnahmen.
Im Breitensport darf allerdings nur in Kleingruppen mit maximal fünf Personen trainiert werden und ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln. «Jeder Anbieter muss ein eigenes Schutzkonzept haben», so Amherd. «Dasselbe gilt auch für den Betrieb von Sportanlagen.»
Definitiver Entscheid am 27. Mai
Im Leistungssport dürfen auch Teams über fünf Personen zusammen trainieren. «Die Einschränkungen sind im Leistunssport weniger streng. Dort können die Schutzmassnahmen einfacher gewährleistet werden», sagt Amherd. «Das gilt beispielsweise für Athletinnen und Athleten, die in einem nationalen Kader sind. Oder für den Mannschaftssport mit überwiegend professionellem Spielbetrieb.»
Bis am 8. Juni seien nur Trainingseinheiten vorgesehen, Wettkämpfe sind nicht erlaubt. Danach sei geplant, diese wieder zuzulassen – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei werde immer die Entwicklung der Pandemie verfolgt. Amherd: «Der Bundesrat wird diesen Entscheid dann definitiv am 27. Mai treffen.»
Die Sportministerin weiter: «Bei Fragen zur Umsetzung und zu den nötigen Schutzkonzepten können sich die lokalen Vereine an ihre jeweiligen Dachorganisationen wenden. Das ist so organisiert, dass die Auskunft geben können.»
Wegen dem Coronavirus fallen derzeit auch alle Jugend- und Sport-Aktivitäten aus. «Damit fehlen den Vereinen wichtige Einnahmen», so Amherd. «Wir wollen diese Vereine zusätzlich unterstützen und sie Ende Jahr für die Ausfälle entschädigen. Wenn nötig, werde ich die entsprechenden Rechtsanpassungen in Auftrag geben.»
Für Sport in die Badi, nicht fürs Sünnele
Bergführer dürfen ihre Arbeit wieder aufnehmen, sagt Viola Amherd. Und die Badis? Es sei bei allen Sportarten dasselbe: Wenn es ein Schutzkonzept gebe, sei die Öffnung möglich. Amherd betont aber, dass es Sache der Kantone beziehungsweise Gemeinde sei, ob die Öffnung erlaubt wird. Generell gelte: «Um Sport zu machen darf man in die Badi», sagt Amherd. «Aber nicht, um Freunde zu treffen und sich zu bräunen.»
Schwingen im Sommer?
Eine weitere Frage betrifft den Schwingsport: Müssen die Schwinger die Hose bis 2021 an den Nagel hängen? «Es wäre schön, im Sommer das Schwingen wieder zulassen zu können», antwortet Amherd. Das hänge ganz von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. Der Schwingverband vermeldet, dass sicher bis Ende August keine Schwingfeste stattfinden werden: «Der Zentralvorstand wird zusammen mit den Teilverbänden nun nach Lösungen suchen, um den Schwingfestkalender 2021 lösungsorientiert zur Befriedigung aller Ansprechgruppen ausgestalten zu können.»
Swiss Olympic freut sich über «positive Aussichten»
Swiss-Olympic-Boss Jürg Stahl reagiert in einer Mitteilung erfreut über die «positiven Aussichten»: «Der Bundesrat zeigt mit dem Entscheid, welch grosse Bedeutung er dem Sport für die physische aber auch die mentale Gesundheit der Menschen in unserem Land und auch für die Wirtschaft beimisst. Für die Sportlerinnen und Sportler in unserem Land ergibt sich dadurch eine höchst erfreuliche Aussicht.» Und weiter: «Als Dachverband des Schweizer Sports wird Swiss Olympic seine Verantwortung wahrnehmen und zusammen mit den Mitgliedsverbänden für eine achtsame und schrittweise Rückkehr zur Normalität für den organisierten Sport sorgen.»
Betreffend Grossveranstaltungen über 1000 Personen sei für Ligen (insbesondere professionelle Ligen), Verbände, Veranstalter von grossen Events sowie für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler eine gewisse Planungssicherheit entstanden. Das ändere aber nichts daran, dass Veranstaltungen ohne Publikum nicht eine riesige Herausforderung bedeuten. Stahl: «Die Zuschauerinnen und Zuschauer sind ein Lebensnerv des Sports - aus emotionaler und auch finanzieller Sicht. Ohne Beiträge des Publikums ist die Liquidität bei vielen Vereinen in Frage gestellt.» Swiss Olympic werde sich daher zusammen mit den Direktbetroffenen dafür einsetzen, dass ihre besondere Situation gebührend berücksichtigt werde.