Ab dem 1. November ist am Arbeitsplatz in Österreich ein 3G-Nachweis (geimpft/getestet/genesen) zu erbringen. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch bekannt gegeben. «Holen Sie sich Ihren Corona-Schutz und lassen Sie sich impfen», richtet sich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (47) an die Bevölkerung.
Es soll stichprobenartige Kontrollen durch die Arbeitgeber geben, hiess es weiter. Die genaue Durchführung sei aber den Unternehmen selbst überlassen. Arbeitnehmer müssten stets einen 3G-Nachweis dabei haben. Wer gegen die 3G-Regel verstösst, dem drohen Strafen zwischen 500 und 3600 Euro.
Dies gilt nicht für Menschen, die keinen Kontakt zu Kolleginnen oder Kollegen haben – zum Beispiel Lkw-Fahrer.
Masken-Regelung wird einfacher
Die generelle Masken-Regelung wird gleichzeitig vereinfacht: Arbeitnehmende müssen 3G nachweisen, werden dann aber von der Masken-Pflicht entbunden. Damit müssen etwa Angestellte in Supermärkten mit 3G-Nachweis keine Maske mehr tragen. Ausnahme: Pflegeheime. Dort ist beides nötig.
Bis zum 14. November gilt noch eine Übergangsfrist. Wer in dieser Zeit am Arbeitsplatz – ob öffentlich oder privat – keinen 3G-Nachweis habe, müsse durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Betriebliche Tests sollen auch nach Ende Oktober gratis bleiben.
Steigende Coronazahlen
Erlassen werden kann die Verordnung zu 3G am Arbeitsplatz voraussichtlich erst am Freitag oder Samstag – nach dem Beschluss im Bundesrat am Donnerstag.
Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz wochenlang unter 150 verharrt war, stieg sie in den letzten Tagen an und erreichte zuletzt 183. Knapp 62 Prozent der Gesamtbevölkerung hat einen vollen Impfschutz gegen Covid-19.
(oco)