Wirbel um Verordnung
Unsere Nachbarn mischen bald Mehlwürmer in Brot und Pasta

Für die Hersteller ist es das grosse Geschäft: Die EU hat den Einsatz von Mehlwurm-Larven in Backwaren erlaubt. Auch sonst dürfen Insekten in Lebensmitteln verwendet werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Publiziert: 05.02.2025 um 12:44 Uhr
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Aktualisiert: 06.02.2025 um 06:53 Uhr
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Nicht gerade appetitlich: Aber Mehlwürmer dürfen ab dem 10. Februar in der EU für Brote oder Pasta verwendet werden.
Foto: Markus Züger

Auf einen Blick

  • Mehlwurm-Pulver in Lebensmitteln ab 10. Februar in der EU erlaubt
  • Insekten gelten als nahrhaft und proteinreich, sie werden ressourcenschonend gezüchtet
  • In der Schweiz dürfen Insekten seit 2017 zum Verzehr angeboten werden
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Johannes HilligRedaktor News
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Was hat die EU jetzt zugelassen?

Ab dem 10. Februar ist der Einsatz von Mehlwurm-Pulver zum Beispiel in Brot oder Teigwaren zulässig. Aber auch die Verwendung für Käse, Kuchen oder sogar Konfitüre ist möglich.

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Um welches Insekt geht es konkret?

Konkret geht es um die Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor). Der gelbe Mehlwurm galt bisher als Schädling und wurde dementsprechend von Lebensmitteln ferngehalten. Doch nun darf er im Essen vorkommen. Bevor die Insekten aber in das Essen unserer Nachbarn kommen, müssen sie vorher UV-Strahlung ausgesetzt werden, um mögliche Erreger abzutöten. Ausserdem besteht Kennzeichnungspflicht.

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Woher weiss ich, wo Mehlwürmer verwendet wurden?

Wo Insekten drin sind, muss das auch klar deklariert werden. «Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste oder, falls keine vorgesehen ist, in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung des Lebensmittels angebracht sein», heisst es in der EU-Verordnung 2025/89.

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Wie kam es zu dieser Zulassung?

Das französische Unternehmen Nutri’Earth stellte den Antrag bereits 2019. Anschliessend folgten Untersuchungen und Prüfungen. Nun wurde der Antrag genehmigt. Ein Meilenstein für die Firma. Denn nur Nutri’Earth darf innerhalb der nächsten fünf Jahre die Mehlwürmer so verarbeiten. Das Unternehmen stellt nicht nur Lebensmittel für Menschen, sondern auch Tiernahrung her. 

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Warum wollen Produzenten Würmer einsetzen?

Die Firmen sparen Geld. Mehlwürmer werden in Getreideanbauregionen aus landwirtschaftlichen Nebenprodukten gezüchtet. Gleichzeitig können sie auch dabei helfen, etwas gegen den Klimawandel zu tun. Denn: Ihr ökologischer Fussabdruck ist kleiner als der vieler anderer Zutaten in bestimmten Lebensmitteln. Insbesondere wenn tierische Produkte von Rindern und Schweinen zum Einsatz kommen. Die Produktion von Mehlwürmern ist zur Viehzucht effizienter, da zum Beispiel weniger Futter und Platz gebraucht wird. 

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Sind noch andere Insekten im Essen erlaubt?

Ja. Denn: Neben dem Mehlwurm dürfen auch noch andere Kriechtiere bei der Lebensmittelproduktion eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Hausgrillen, Larven des Getreideschimmelkäfers oder die Wanderheuschrecke.

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Wie ist die Situation in der Schweiz?

In der Schweiz dürfen Grillen, Mehlwürmer im Larvenstadium sowie europäische Wanderheuschrecken schon seit 2017 zum menschlichen Verzehr angeboten werden. Sie «dürfen zum menschlichen Verzehr, als ganze Tiere, zerkleinert oder gemahlen, in Verkehr gebracht werden», schrieb das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Mitteilung am 6. April 2017 dazu. Auch hier gilt: Die Verwendung muss klar deklariert werden. 

Die Schweiz war damit früher dran als die EU. Möglich war das, weil der Bundesrat damals für den Handel und Verkauf von Insekten stimmte. 

In diesem Fall ändert sich nichts für die Schweiz. Grundsätzlich gilt aber: Wenn die EU grünes Licht für eine Insektenart in Lebensmittel gibt, gilt das auch für die Schweiz. 

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