Weitere Aktivisten zu Busse verurteilt
Gefängnisstrafe für Klimaaktivistinnen nach Privatjet-Farbattacke auf Sylt

Harte Strafen für Klimaprotest auf Sylt – Zwei Aktivistinnen der Letzten Generation müssen für mehrere Monate ins Gefängnis. Sie hatten ein Privatflugzeug mit Farbe besprüht und einen Millionenschaden verursacht.
Publiziert: 06.12.2024 um 15:51 Uhr
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Aktualisiert: 06.12.2024 um 21:44 Uhr
Rund eine Million an Sachschaden soll die Farbattacke ausgelöst haben.
Foto: Letzte Generation

Auf einen Blick

  • Klimaaktivisten besprühten Privatjet auf Sylt, zwei Frauen zu Haftstrafen verurteilt
  • Aktion Teil einer Protestreihe, Aktivisten drangen in Flughafen-Sicherheitsbereich ein
  • Schaden am Jet mindestens eine Million Euro, zwei Männer zu Geldstrafen verurteilt
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Im Mai 2023 wurde die Luxusinsel Sylt Schauplatz eines Klimaprotests der anderen Art. Dabei wurde ein Privatjet mit oranger Farbe besprüht. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, wurden zwei junge Frauen der «Letzten Generation» zu Haftstrafen verurteilt. Der Grund: Sie besprühten ein Privatjet mit Farbe!

Nun muss eine 24-Jährige für sieben Monate hinter Gitter, ihre 22-jährige Mitstreiterin für sechs Monate – ohne Bewährung. «Die Beschädigungen an dem Flugzeug sind billigend in Kauf genommen worden», betonte Larissa Herzog, Richterin des Amtsgerichts Niebüll.

Zwei männliche Aktivisten (44 und 62 Jahre) wurden zu Geldstrafen verurteilt. Der Schaden am Jet soll mindestens eine Million Euro betragen.

Auch Golfplatz beschädigt worden

Ein 29-jähriger Fotojournalist wurde jedoch freigesprochen – er soll nur zum Dokumentieren vor Ort gewesen sein. Auch eine 28-Jährige kam glimpflich davon – ihr konnte keine Beteiligung nachgewiesen werden.

Die Aktion war Teil einer Protestreihe auf Sylt. Die Aktivisten drangen in den Sicherheitsbereich des Flughafens ein, besprühten den Jet und hinterliessen Banner. Acht Tage später buddelten die Aktivisten und Aktivistinnen auf dem Golfplatz des Nobel-Hotels Budersand Löcher und pflanzte Bäume als Protest. Das Urteil bezieht sich nur auf die Flughafen-Aktion. 

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