So verschärfen unsere Nachbarländer wegen Omikron
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Silvesterparty abgesagt:So verschärfen unsere Nachbarländer wegen Omikron

Wegen gefürchteter Omikron-Variante
Deutsche Bundesländer verschärfen Corona-Massnahmen

Die Infektionszahlen sinken zwar stetig, doch die Omikron-Welle steht vor der Tür. Die Bundesländer ziehen ihre Corona-Schrauben an. Blick zeigt, wo welche Regeln gelten.
Publiziert: 27.12.2021 um 18:34 Uhr
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Die 2G-Regel für den weihnachtlichen Einkaufsbummel bescherte dem deutschen Einzelhandel schwere Einbussen – im Bild Hamburg.
Foto: imago images/Hanno Bode
Myrte Müller

Die Bundesregierung und die Regierenden der Länder hatten bereits am 21. Dezember 2021 den Takt vorgegeben. Ab dem 28. Dezember sollte bundesweit gelten: Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt (Kinder bis 14 Jahren ausgenommen). Clubs und Diskotheken sowie Tanzveranstaltungen sind verboten. Überregionale Grossveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Auch für Silvester und Neujahr ist man sich einig: Kein Feuerwerk und keine Massenansammlungen!

Schon vor den Festtagen galt 2G für den Einzelhandel. Die Massnahme habe Umsätze und Frequenzen einbrechen lassen, sagt der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes HDE, Stefan Genth, am Montag dem Radiosender DW. Bei vielen Handelsbetrieben herrsche Ernüchterung und Existenzangst.» An der Verschärfung der Corona-Regeln ändert sein Klagen nichts.

Denn Fakt ist: Die Bundesländer ziehen nun die Schrauben an – oder haben dies bereits getan. Blick zeigt, wo welche Regeln gelten.

Neue Corona-Regeln gelten in Baden-Württemberg schon ab heute

In Baden-Württemberg dürfen sich seit heute Montag maximal zehn Personen in Innenräumen und 50 Personen im Freien treffen. Ist eine ungeimpfte Person dabei, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Kinder bis einschliesslich 13 Jahre zählen, egal ob geimpft oder ungeimpft, nicht mit. Wo Maskenpflicht herrscht, müssen Volljährige eine FFP2-Maske oder Vergleichbares tragen.

Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 22.30 bis 5 Uhr. In der Silvesternacht ist um ein Uhr Schluss. Diskotheken, Bars und Clubs bleiben weiter geschlossen. Veranstaltungen sind nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Auch Kulturveranstaltungen ohne Zuschauer und Besucher

Die Landesregierung Bayern schnallt den Gürtel am 28. Dezember enger. Ab Morgen dürfen sich nur noch höchstens zehn Geimpfte und Genesene privat treffen. Zuschauerverbot gilt nicht nur bei grossen überregionalen Sport-Events, sondern auch bei überregionalen Kulturveranstaltungen.

Auch Berlin hält sich ab Dienstag an die vorgegebenen Kontaktbeschränkungen. Kultur- oder Sportveranstaltungen bleiben bis zur Obergrenze von 1000 Menschen im Freien und 200 in geschlossenen Räumen erlaubt. Clubs dürfen weiter öffnen. Nur Tanzen ist verboten.

Brandenburg setzt auf eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen. Für Demos im Freien sind nur noch bis zu maximal 1000 Teilnehmer erlaubt und nur mit Maske und Mindestabstand. An Silvester sind Ansammlungen verboten, für belebte Plätze gilt ein Böllerverbot.

Tanzen verboten und es gilt die Sperrstunde

Im kleinsten Bundesland, der Stadt Bremen, sind seit Heiligabend Clubs und Tanzveranstaltungen verboten. Im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Kultur und Sport gilt 2G. Ab dem 28. Dezember werden auch private Treffen für alle Genesenen und Geimpften auf bis zu zehn Personen beschränkt.

In der Hansestadt Hamburg ist das Tanzen verboten. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 23.00 Uhr. Nur an Silvester haben Restaurants, Bars und Kneipen bis ein Uhr auf. Stehtische sind verboten.

Hessen zeigt sich toleranter. Für private Treffen gilt nur eine Empfehlung für die Kontaktbeschränkungen. In der Öffentlichkeit dürfen sich ab 28. Dezember nur noch Gruppen von maximal zehn Menschen treffen. Sind Ungeimpfte dabei, gilt: Ein Haushalt plus maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts. Bei allen Veranstaltungen drinnen oder im Freien dürfen ab Morgen nicht mehr als 250 Personen teilnehmen. Tanzlokale müssen schliessen.

Weihnachtsruhe soll bis 15. Januar anhalten

Auch Mecklenburg-Vorpommern prescht vor. Seit heute sind Kinos, Theater, öffentliche Schwimmbäder, Museen und andere Freizeiteinrichtungen geschlossen. Der Betrieb in Clubs und Diskotheken ist schon seit Längerem verboten.

In Niedersachsen gelten die von Bund und Ländern verschärften Kontaktbeschränkungen bereits vom 27. Dezember an. Eine sogenannte Weihnachtsruhe soll bis zum 15. Januar anhalten. Clubs haben seit dem 24. Dezember zu, Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind verboten.

In Nordrhein-Westfalen gelten die Kontaktbeschränkungen ab dem 28. Dezember 2021. Eine Begrenzung von Hausständen gibt es nicht. Es herrscht Maskenpflicht und eine 2G-plus-Regel für den Freizeitbereich.

In Rheinland-Pfalz finden bereits seit 23. Dezember überregionale Sport-, Kultur- und anderen Grossveranstaltungen vor leeren Rängen statt. Ab dem 28. Dezember gelten die beschlossenen Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Das Gleiche gilt für das Saarland.

FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen

Verschärfte Kontaktbeschränkungen hatte der Freistaat Sachsen bereits ab Mitte November. Ab morgen gilt die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen öffentlicher Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen. Zu Beerdigungen dürfen höchstens 20 Personen mit 3G-Nachweis. Auch hier gilt eine nächtliche Ausgangssperre in Corona-Hotspots.

In Sachsen-Anhalt haben Clubs und Diskotheken zu. Für Geimpfte und Genesene jedoch gibt es keine Kontaktbeschränkungen, sondern nur die Empfehlung, ein Treffen auf zehn Personen zu beschränken.

Im Norden haben Clubs und Discos auf

In Schleswig Holstein sind Clubs und Diskotheken geöffnet, wenn auch mit eingeschränkter Gästezahl und mit 2G-Plus-Regel. Ab dem 28. Dezember gelten auch hier die von Bund und Ländern vereinbarten Kontaktbeschränkungen.

Auch Thüringen setzt den Beschluss ab dem 28. Dezember um. Bei den Kontaktbeschränkungen allerdings zählen Kinder nur bis zum Alter von zwölf Jahren nicht mit. Clubs, Volksfeste oder Messen sind verboten.

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