3,5 Millionen Menschen sind seit Kriegsbeginn gemäss Schätzungen von Hilfswerken aus der Ukraine geflüchtet. 700'000 davon erhalten in Deutschland Bürgergeld. Doch manche Menschen kehren in ihre Heimat zurück. Den Überblick zu behalten, ist schwierig, wie ein Fall in Deutschland zeigt. Eine ukrainische Familie kassierte insgesamt 40'000 Euro von den deutschen Behörden – obwohl sie längst zurück in der Ukraine war.
Alles begann im Frühjahr 2022. Eine Frau ist laut «Focus» mit ihrem Sohn zunächst bei einer deutschen Gastfamilie in Schleswig-Holstein untergekommen. Sie bekam sofort Bürgergeld. Ausserdem wurden ein Kita-Platz und eine Wohnung vermittelt. Dann kam auch der Ehemann der Frau nach Deutschland und kurze Zeit später bekam die Frau ein weiteres Kind. Die vierköpfige Familie bekam von da an Leistungen von 3200 Euro (3200 Franken) monatlich. So weit, so gut.
Die Familie beschloss Anfang 2023, in die Heimat in der Westukraine zurückzukehren. Denn die Region blieb weitestgehend vom Krieg verschont. Die vier verliessen Deutschland, kehrten aber Ende 2023 wieder zurück und baten die Gastfamilie erneut um Hilfe, eine Wohnung und nun auch einen Schulplatz für den mittlerweile sechsjährigen Sohn zu finden. Doch dabei stellte sich heraus: Die Familie hat weiterhin Unterstützungsleistungen aus Deutschland bezogen, während sie ein Jahr in der Ukraine lebte.
Behörden sind überfordert
Das Jobcenter im betroffenen Landkreis versucht jetzt, den Fall aufzuklären. Doch die Sache sei kompliziert. Denn die Behörden haben als Kostenträger keine Möglichkeit, zu kontrollieren, ob die Kinder tatsächlich in der Schule oder in der Kita auftauchen.
Die Bundesagentur für Arbeit räumt ein, dass das System so von Ukrainern ausgenutzt werden könne. Zwar werden auch ukrainische Flüchtlinge regelmässig ins Jobcenter gebeten, «über das konkrete Intervall entscheiden die Jobcenter nach eigenem Ermessen vor Ort», sagt eine Sprecherin zu «Focus».
Arbeitsagenturen und Jobcenter sind mit der Anzahl an Flüchtlingen aus der Ukraine überfordert. Auch die Vermögenswerte von Ukrainern werden kaum überprüft. Wer mehr als 40'000 Euro besitzt, bekommt eigentlich kein Bürgergeld. Doch überprüft wird auch das nicht, weil dafür Nachweise aus der Ukraine nötig seien. (jwg)