Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar im Westen Deutschlands ist Andreas S.* (39) zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Landgericht in Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.
Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstrasse bei Kusel im Bundesland Rheinland-Pfalz waren die Polizisten Yasmin B.* (†24) und Alexander K.* (†29) mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte landesweit für Entsetzen gesorgt.
22 tote Tiere im Kastenwagen
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.
Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmässigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hiess es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.
Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. «Plötzlich» habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schiessen begonnen: Andreas S. habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.
Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.
Tat hatte «Hinrichtungscharakter»
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe «Hinrichtungscharakter» gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.
Die Verteidigung hatte für «ein gerechtes Urteil» plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat «kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (bab/SDA)
* Namen bekannt