Im deutschen Ottendorf-Okrilla sollte ein Kiestagesbau erweitert werden. Daraufhin besetzten Klimaaktivistinnen und -aktivisten mehrere Wochen lang ein Waldstück, welches dafür gerodet werden sollte. Im Februar wurde dieses von der Polizei geräumt.
Gegen die Waldbesetzer wurde ein Prozess wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Wer die Angeklagten sind, weiss allerdings niemand. Denn: Die Aktivistinnen und Aktivisten weigern sich, ihre Identität bekannt zu geben.
Ein Angeklagter erschien nicht zum Prozess
Auch beim Prozess vom 8. Mai hielten die Angeklagten ihre Namen weiterhin geheim. Sie wurden UP Heibo 03, UP Heibo 14 und UP Heibo 13 genannt. «UP» steht dabei für unbekannte Person.
UP Heibo 03 ist zudem laut «Bild» nicht zum Gerichtstermin erschienen. Nachdem er eine Kaution von 800 Franken sowie die Adresse seines Anwalts hinterlegte, sei er aus dem Vollzug entlassen worden, da keine Fluchtgefahr bestehe.
Dafür erschien sein Anwalt, Mark Feilitzsch (48), zum Prozess. Auch er weigerte sich, die Personalien seines Mandanten preiszugeben. Vor einer Durchsuchung seiner Kanzlei fürchte er sich nicht. «Das wäre hochgradig illegal», sagt er gegenüber der Zeitung.
Ermittlungen sind am Laufen
Wie die «Bild» weiter schreibt, gebe es zwar erste Ermittlungsergebnisse zu den Personalien der Angeklagten. Weitere Ermittlungen seien am Laufen. Sobald die Ergebnisse feststehen, soll ein neuer Prozesstermin festgelegt werden. Die Staatsanwaltschaft soll dabei über einen Strafbefehl in Höhe von 800 Euro entscheiden.
Gerichtssprecherin und Amtsgerichts-Direktorin Gesine Tews (52) sagt gegenüber der «Bild» jedoch: «Möglicherweise müssen wir hinnehmen, dass die Geldstrafe nicht durchgesetzt werden kann. Ohne das Wissen, wer das ist, und ob er schon einmal eine Straftat begangen hat, bleibt bei einem Urteil natürlich eine Gerechtigkeitslücke. Die Alternative wäre Straffreiheit, die ebenfalls nicht zu vertreten wäre.»
Kein Einzelfall
Bereits im Jahr 2018 weigerte sich eine deutsche Klimaaktivistin, ihren Namen preiszugeben. Anwalt Udo Vetter erklärte gegenüber dem «Kölner Stadt-Anzeiger» damals: «Niemand ist verpflichtet, einem Gericht seine Identität zu nennen. Wer sich weigert, seine Personalien zu nennen, begeht keine Straftat. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die kann maximal mit einem Bussgeld von 1000 Euro belegt werden.»
Festhalten könne man anonyme Angeklagte nur dann, wenn Fluchtgefahr bestehe. (mrs)