Im Entführungsfall um den kleinen Eitan (6), den einzigen Überlebenden der Seilbahn-Katastrophe am Lago Maggiore, gibt es eine vorläufige Entscheidung: Der Bub soll zurück nach Italien. Das heisst es, nachdem sein Grossvater Shmuel P.* ihn nach Israel entführte.
Seine Tante Aya B.* kämpft für das Sorgerecht des Kindes. Der Sechsjährige, der bei dem Unfall am Pfingstsonntag beide Eltern, den kleinen Bruder und zwei Urgrosseltern verloren hatte, war vor knapp zwei Wochen von seinem Grossvater mütterlicherseits heimlich und entgegen einer richterlichen Anordnung nach Israel geflogen worden.
Grossvater muss Gerichtskosten tragen
Sein Grossvater, der ihn heimlich mittels Privatjet nach Israel fliegen liess, muss nun laut «Bild» die Gerichtskosten von 19'000 Euro tragen.
Die Richterin schrieb in ihrer Urteilsbegründung: «Am 11. September, als der Grossvater Besuchsrecht hatte, fuhr er ohne Wissen oder Zustimmung von Eitans Tante mit seinem Auto über die Grenze von Italien in die Schweiz. Von dort flog er Eitan mit einem zuvor gemieteten Privatflugzeug nach Israel aus.»
Weiter heisst es: «Die Tante wartete dann um 18.30 Uhr darauf, dass Eitan zurückkommen würde, wie es abgesprochen gewesen war. Um 20 Uhr bekam sie dann eine Nachricht vom Grossvater, in der stand: Der Kleine ist jetzt zu Hause.»
Eitans Heimat ist in Italien
Der Grossvater argumentierte, dass Israel, wo er geboren wurde, die Heimat des Kindes sei. Doch die Richterin verkündet: «Der Minderjährige, heute sechs Jahre alt, zog mit seiner Familie nach Italien, als er einen Monat alt war.»
Das Urteil heisst aber bislang nur, dass das Kind vorerst in Italien leben wird. Denn die Tante hat noch nicht offiziell das volle Sorgerecht für den kleinen Eitan. Es ging bei dem Verfahren zunächst nur um seinen aktuellen Aufenthaltsort.
Die Anwälte der Tante sagen: «Wir sind zufrieden mit dem Urteil. Aber hier gibt es keine Gewinner und keine Besiegten. Es gibt nur Eitan. Alles, was wir wollen, ist, dass Eitan schnell wieder nach Hause kann. Zu seinen Freunden in der Schule und seiner Familie.» (euc)
*Name bekannt