Sterbehilfe in Italien
Verfassungsgericht in Rom lehnt Referendum zu dem Thema ab

Das italienische Verfassungsgericht hat einen Antrag auf ein Referendum zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe abgelehnt. Gericht sieht zu geringen Schutz für «schwache und verletzliche Personen».
Publiziert: 16.02.2022 um 09:31 Uhr
Die Italiener dürfen nicht über die Freigabe aktiver Sterbehilfe abstimmen.
Foto: ODD ANDERSEN

Das Gericht erklärte am Dienstag, dass das vorgeschlagene Referendum nicht den verfassungsmässig garantierten «Mindestschutz des menschlichen Lebens im Allgemeinen, insbesondere im Hinblick auf schwache und verletzliche Personen» gewährleisten würde. Die Befürworter des Rechts auf Sterbehilfe hatten im vergangenen August 750.000 Unterschriften gesammelt, um die Volksabstimmung zu erzwingen.

Aktive Sterbehilfe in Italien unzulässig

Nach geltendem italienischem Recht kann jeder, der einer anderen Person hilft, Suizid zu begehen, mit einer Haftstrafe zwischen fünf und 12 Jahren bestraft werden. 2019 hatte das Verfassungsgericht jedoch eine Ausnahme für bestimmte Patienten erlassen. Um dafür infrage zu kommen, müssen diese durch medizinische «Behandlungen am Leben erhalten werden» und «an einer irreversiblen Erkrankung leiden, die körperliches und psychisches Leid verursacht, das sie als unerträglich empfinden». Ausserdem müssen sie «voll und ganz in der Lage» sein, «freie und bewusste Entscheidungen zu treffen».

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hatte ein gesellschaftliches Erdbeben in Italien ausgelöst, wo die katholische Kirche immer noch starken Einfluss hat. Allerdings muss die Gerichtsentscheidung noch in Gesetzesform gegossen werden. Auch in Deutschland wird seit einem Urteil des Verfassungsgerichts über die eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe gerungen. (AFP)

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