Die neue französische Regierung will in den kommenden Monaten ein verschärftes Einwanderungsgesetz auf den Weg bringen. Der Gesetzentwurf solle «Anfang 2025» ins Parlament eingebracht werden und sei unter anderem nötig, um «eine längere Haftdauer in Abschiebezentren» für als gefährlich eingestufte irreguläre Einwanderer zu ermöglichen, sagte Regierungssprecherin Maud Bregeon (33) am Sonntag im Fernsehsender BMFTV.
Möglich seien auch weitere Änderungen, es dürfe «kein Tabu geben, wenn es um die Sicherheit der Franzosen geht», fügte Bregeon an. Demnach soll die maximale Aufenthaltsdauer in den Abschiebezentren von 90 auf 210 Tage verlängert werden – was bislang lediglich bei irregulären Einwanderern möglich ist, denen Terrorstraftatbestände zur Last gelegt werden.
Letzte Reform scheiterte am Verfassungsgericht
Schon im Januar war in Frankreich ein verschärftes Einwanderungsgesetz nach heftigen Debatten und Demonstrationen mit Zehntausenden Teilnehmern verabschiedet worden. Der Verfassungsrat hatte zuvor aber grosse Teile des Textes gekippt. Über ein Drittel der im mehrheitlich rechten Senat hinzugefügten Artikel sei entweder nicht verfassungskonform oder habe nichts mit dem ursprünglichen Ziel des Textes zu tun, entschied das höchste Verfassungsgericht damals.
Der nun von der Regierung angekündigte neue Gesetzentwurf dürfte wieder für hitzige Diskussionen sorgen. Die im September angetretene neue Regierung unter dem konservativen Premierminister Michel Barnier (73) verfügt über keine eigene Mehrheit im Parlament. Der Parteichef der Sozialisten, Olivier Faure (56), bezeichnete die Regierungspläne bereits als «Geschenk für die extreme Rechte».
Auf seiner Seite weiss Barnier hingegen seinen konservativen Innenminister: «Wir müssen den Mut zur Härte haben», sagte Bruno Retailleau (63) kurz nach seiner Amtsübernahme im September. «Ich habe drei Prioritäten: die Wiederherstellung der Ordnung, die Wiederherstellung der Ordnung und die Wiederherstellung der Ordnung.» Retailleaus oberstes Ziel sei es, «die Franzosen zu schützen».