Sie wirkt gesund, ist aber in Wahrheit krank: Von aussen sieht man die tägliche Qual dieser jungen Frau kaum. Zoraya B.* (28) leidet unter schweren Depressionen und Autismus. Aufgrund ihrer psychischen Erkrankungen hat sich die Niederländerin dazu entschieden, ihr Leben mittels Sterbehilfe zu beenden.
Im Mai soll B. das Medikament erhalten, nach dessen Einnahme sie in einen Tiefschlaf fallen und schliesslich zu atmen aufhören wird. Sie möchte zu Hause sterben. «Ich entschied mich für den Freitod, als mir meine Ärzte sagten, dass sie nichts mehr für mich tun können», sagt B. in einem Bericht von «The Free Press». «Mir war immer klar: Wenn es nicht besser wird, kann ich nicht mehr so weiterleben.»
Grundsätzlich ist Suizidhilfe erlaubt
In den Niederlanden ist die Freitodbegleitung aufgrund psychischer Erkrankungen legal. Im Jahr 2022 gab es in den Niederlanden 8720 Todesfälle, die durch Sterbehilfe verursacht wurden – das sind etwa 5 Prozent aller Todesfälle im Land und 14 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie niederländische Medien berichten.
In der Schweiz werden psychisch Kranke sehr selten in den Tod begleitet. 2006 hat das Bundesgericht in einem Urteil gesagt, grundsätzlich dürfe man psychisch kranken Personen beim Suizid helfen. Aber nur dann, wenn der Sterbewunsch auf einem gut durchdachten Entscheid einer urteilsfähigen Person beruht. Diese muss abgeklärt werden.
Ethikkommission muss eingeschaltet werden
2023 sprach das Bundesgericht die Ärztin Erika Preisig frei, die einer psychisch kranken Frau beim Suizid geholfen hatte. Die Ärztin war zwar auch vom Basellandschaftlichen Kantonsgericht freigesprochen worden, doch der dortige Staatsanwalt zog das Urteil weiter ans Bundesgericht.
Er war der Meinung, die Ärztin habe ein Tötungsdelikt begangen, weil sie vor der Suizidhilfe kein psychiatrisches Gutachten eingeholt hatte. Das Bundesgericht fällte in der Folge einen Grundsatzentscheid: Die Ärztin habe zwar kein psychiatrisches Gutachten eingeholt, aber sie studierte die Krankenakten, führte intensive Gespräche mit der Frau, befragte die Bezugspersonen und holte eine Zweitmeinung ein. Das sei umfassend und ausreichend gewesen. Die Folge: In Zukunft braucht es nicht mehr zwingend ein psychiatrisches Gutachten, um psychisch kranken Menschen beim Suizid zu helfen.
Aber: Bei Bedarf muss eine positive Beurteilung der Ethikkommission eingeholt werden, wie Sterbehilfeorganisation Exit auf ihrer Webseite schreibt. Kann die Frage der Urteilsfähigkeit nicht eindeutig beantwortet werden, müssen Sterbehilfeorganisationen eine Begleitung ablehnen.
Zunehmende Entwicklung?
Laut Einschätzung von «The Free Press» ist B. nicht die einzige. Immer mehr Menschen würden sich aufgrund einer psychischen Erkrankung dazu entscheiden, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
Auf Blick-Anfrage kann Exit diese Entwicklung nicht bestätigen. In letzter Zeit kontaktieren nicht mehr junge Menschen mit psychischen Erkrankungen die Vereinigung als sonst. «Wir stellen jedoch fest, dass die Anfragen für eine Freitodbegleitung von jungen Menschen unter 50 Jahren, die von einer tödlichen Erkrankung betroffen sind, zunehmen», heisst es bei Exit.
* Name bekannt
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net