Seilbahn-Unglück in Italien
Eitan bleibt nach Entführung vorerst in Israel

Im mutmasslichen Entführungsfall um den kleinen Eitan, den einzigen Überlebenden der Seilbahn-Katastrophe vom Lago Maggiore, gibt es eine vorläufige Entscheidung: Der Bub bleibt bis zur Fortsetzung eines Verfahrens am Familiengericht in Tel Aviv am 8. Oktober in Israel.
Publiziert: 23.09.2021 um 11:18 Uhr
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Aktualisiert: 23.09.2021 um 12:14 Uhr
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Sie waren eine glückliche Familie – bis sie am Pfingstsonntag in die Gondel zum Mottarone stiegen. Der sechsjährige Eitan (im gestreiften Shirt) verlor beim Seilbahnunglück seine Eltern und seinen kleinen Bruder (auf dem Arm der Mutter).
Foto: Facebook

Dies berichtete die italienische Nachrichtenagentur Ansa am Donnerstag unter Berufung auf die Anwälte seiner Tante Aya B.* Aus Justizkreisen hiess es laut Ansa, Eitan werde bis dahin die Hälfte der Zeit bei den Verwandten mütterlicherseits verbringen, die andere Hälfte bei der aus Italien angereisten B.

Eine Justizsprecherin hatte zuvor bestätigt, dass eine erste Anhörung stattgefunden hatte. Sie sagte allerdings, da es eine Sitzung des Familiengerichts sei, könne sie keine weiteren Angaben machen.

Heimlich nach Israel ausgeflogen


Der Sechsjährige, der bei dem Unfall am Pfingstsonntag beide Eltern, den kleinen Bruder und zwei Urgrosseltern verloren hatte, war vor knapp zwei Wochen von seinem Grossvater mütterlicherseits heimlich und entgegen einer richterlichen Anordnung nach Israel geflogen worden.

Biran-Nirko sagte vor der Anhörung: «Ich möchte Eitan wieder heim holen. Ich bin sehr besorgt um ihn, ich will ihn so schnell wie möglich nach Hause bringen.»

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Die Staatsanwaltschaft der italienischen Stadt Pavia ermittelt gegen den Grossvater wegen Kindesentführung. Eitans Grossmutter und laut Medienberichten auch ein weiterer Mann stehen ebenfalls unter Verdacht. Der Mann habe den Grossvater und den Bub in einem gemieteten Auto von Pavia in die Schweiz gefahren, von wo sie nach Tel Aviv flogen, schrieb die Tagezeitung «Corriere della Sera» am Sonntag.

* Name der Redaktion bekannt

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