Auf einen Blick
- Erpressungsversuch gegen Schumacher: Zwei Angeklagte gestehen, einer bestreitet Beteiligung
- Ominöse Krankenschwester aus der Schweiz könnte in den Fall verwickelt sein
- 15 Millionen Euro gefordert für über 1500 private Fotos und Videos
Sie witterten das ganz grosse Geld. Doch jetzt stehen drei Personen vor dem Amtsgericht in Wuppertal (D). Den drei Männern wird versuchte Erpressung vorgeworfen.
Der Hauptangeklagte und sein Sohn legten bereits ein Geständnis ab. Sie hatten versucht, 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen. Ihr Druckmittel: Bilder und Videos, die Schumacher nach seinem Unfall zeigen. Insgesamt 1500 Dokumente.
Daten zwischen Oktober 2022 und Mai 2024 weitergegeben
Angeklagt ist ausserdem ein dritter Mann, der aus Wülfrath stammt. Er war demnach bis März 2021 als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma bei der Bewachung des Schweizer Anwesens von Schumacher eingesetzt, der sich seit einem Skiunfall Ende 2013 aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hat. Dabei soll er in den Besitz von zahlreichen Bildern und Videos gekommen sein, auf denen Schumacher zu sehen sein soll. Zwischen Oktober 2022 und Mai 2024 soll er die Dateien an den Hauptangeklagten weitergegeben haben.
Aber wie kam der Sicherheitsmann an die Bilder und Videos? Vor Gericht erklärt der Angeklagte, dass ihm eine Krankenschwester aus der Schweiz die Daten gegeben hätte. Mehr wisse er über die Frau nicht. Kenne ihren Namen nicht.
Wird der ominösen Krankenschwester auch der Prozess gemacht?
Auch Vater und Sohn, die am Ende die Familie Schumacher erpressten, kennen die Dame nicht. Er habe nur mal ein Foto von ihr gesehen. Mehr nicht. Das erklärte der Anwalt des Hauptangeklagten vor Gericht, wie RTL berichtet.
Wird der ominösen Krankenschwester auch der Prozess gemacht? Unklar! Der Anwalt des Hauptangeklagten sagte vor Gericht, dass die Schweizer Behörden informiert seien und ein Verfahren laufe. Doch die Ermittlungen würden stocken. Der Grund: Die Schweizer Behörden würden «nicht mit den notwendigen Informationen herausrücken».
Frau wurde festgenommen und wieder freigelassen
Das kann die Waadtländer Staatsanwaltschaft so nicht bestätigen. Man arbeite unter Einhaltung der Schweizer Gesetze mit den deutschen Behörden zusammen, erklärt Stawa-Sprecher Vincent Derouand auf Anfrage von Blick.
Und weiter: «Die Waadtländer Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie im Zusammenhang mit dem derzeit in Deutschland stattfindenden Prozess strafrechtliche Ermittlungen durchführt. In diesem Zusammenhang wurde eine Frau in der Schweiz festgenommen und nach ihrer Anhörung freigelassen.» Mehr könne er nicht zu dem Fall sagen.
Der Prozess in Deutschland soll noch bis Mitte Februar andauern.