Polizei in den USA macht Horror-Fund
Mutter sperrte ihren Sohn (2) in diesen verdreckten Käfig

Bei der Vollstreckung eines Hafbefehls stiessen Polizisten in Buffalo auf einen völlig verwahrlosten Bub. Der leitende Beamte war fassungslos.
Publiziert: 20.05.2024 um 13:52 Uhr
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Aktualisiert: 20.05.2024 um 16:28 Uhr
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In diesem Käfig hielt die Mutter ihren Sohn.
Foto: New York State Police
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Denis MolnarJournalist

Eigentlich wollte die Polizei in Buffalo im US-Bundesstaat New York im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl gegen die 24-jährige Naesha L.* vollstrecken. Dies im Zusammenhang mit einer früheren Straftat. Doch es sollte ein Einsatz werden, den die Beamten nicht so schnell vergessen werden. 

Die Polizisten fanden beim Betreten der Wohnung einen selbstgebastelten Käfig vor. Dieser bestand aus einem Laufstall und einem darübergelegten, fixierten Teil eines Kinderbettes. Darin eingesperrt war der kleine Sohn (2) von L. Sich aufrichten oder selbständig sein Gefängnis verlassen konnte das Kind nicht.

Trotz Treppensturz brachte sie den Sohn nicht zum Arzt

«Darin befanden sich Reste von Lebensmitteln und Knochen von Hühnerflügeln, oder eine andere Art Hühnerknochen. Es wurde einem vom Hinschauen schlecht. Niemand will so etwas sehen. Es ist etwas vom Aufwühlendsten, das mir je passiert ist», sagte Polizist James O’Callaghan dem Sender «WKBW-TV» zum Tatort. «Die Mutter suchte nach Ausreden und Erklärungen, aber seien wir ehrlich – für sowas gibt es keine Entschuldigung. Das weiss jeder, der selbst Kinder hat.»

Ermittler gaben an, dass die Bettwäsche und die Wände des Käfigs mit Urin und Kot verschmiert waren. Das Jugendamt wurde eingeschaltet und der Bub in ein Spital gebracht. Dort ergaben erste Untersuchungen, dass der Zweijährige zwei gebrochene Rippen hatte und mit Prellungen am ganzen Körper übersät war.

L. erzählte den Beamten, dass ihr Kind im Dezember 2023 oder Januar 2024 die Treppe hinuntergefallen war, sie es aber nicht für notwendig erachtet habe, einen Arzt aufzusuchen. Die Mutter wird sich wegen Kindswohlgefährdung vor Gericht verantworten müssen. 

*Name bekannt

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