Mit teilweise bis zu 114 km/h soll ein Wiener (28) vergangenes Wochenende im Bezirk Josefstadt unterwegs gewesen sein. Ihm wird der Führerschein abgenommen – und sein geliebter VW Scirocco. Doch das ist erst der Anfang, wie die österreichische Zeitung «Heute» berichtet.
Seit dem 1. März 2024 darf die Polizei nach der neuen Strassenverkehrsordnung (StVO) nicht nur das Fahrzeug des Rasers beschlagnahmen, sondern auch versteigern. Genau das droht dem VW des Schnellfahrers. Sein Scirocco soll unter den Hammer kommen. Unter anderem auch, weil der junge Mann kein unbeschriebenes Blatt ist. Es ist nicht das erste Mal, dass er das Gas ordentlich durchgedrückt hat.
Er möchte das Auto lieber selbst verkaufen
Hätte das Auto nicht dem Raser selbst gehört, würde die Polizei das Fahrzeug nach zwei Wochen Gewahrsam an den Besitzer übergeben. Der Schnellfahrer hätte dann aber ein lebenslanges Fahrverbot für dieses Auto. So oder so, hinter dem Steuer seines VWs wird der Wiener wohl nie mehr sitzen.
Gegenüber «Heute» versucht der junge Mann nun, seine Raserei zu rechtfertigen. «Eine Freundin hat mich angerufen, dass sie im Krankenhaus ist. Da bin ich natürlich sofort losgefahren und habe nicht mehr aufs Tempo geachtet», sagt er. Mit seiner Geschichte möchte er vor allem andere davor bewahren, ihr Auto zu verlieren. «Wenn man nicht sein Auto verlieren will, sollte man einfach nicht zu schnell fahren. Für mich kommt die Einsicht aber leider ein bisschen zu spät.»
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Österreich kennt keine Gnade
Österreich ist Spitzenreiter, wenn es um die Bestrafung von Rasern geht. Wer innerorts 60 oder ausserorts 70 km/h zu schnell fährt und erwischt wird, muss den Führerausweis sofort abgeben. Zudem wird das Fahrzeug beschlagnahmt.
Unterhalb einer Übertretung von 79 innerorts oder 89 km/h ausserorts müssen nur Wiederholungstäter ihr Auto dauerhaft abgeben. Innerhalb von zwei Wochen entscheidet dann die jeweilige Bezirksverwaltung, ob das Fahrzeug zurückgegeben wird, oder es dauerhaft beschlagnahmt und anschliessend versteigert wird. (mgf)