Die Abschiebedebatte ist in Deutschland erneut entflammt. Immer wieder werden Asylbewerber straffällig. Zuletzt am Mittwoch. Ibrahim A.* (33) zückte in einem Zug in Schleswig-Holstein ein Messer und tötete eine Jugendliche (†17) und einen jungen Mann (†19).
Bereits zuvor war der Palästinenser immer wieder straffällig geworden. Das Problem: Deutschland schiebt nicht ab, wenn in der Heimat ein Sicherheitsrisiko für die Person besteht.
Nun sorgt ein anderer Fall für ordentlich Diskussionsstoff. Es geht um einen Afghanen (35). Wegen Missbrauchs an einem Buben (6) und einem Mädchen (8) sitzt er in Deutschland in Gefängnis. Dabei wurde er bereits einmal in seine Heimat abgeschoben. Das war im Februar 2021, wie «Bild» berichtet. Also noch vor der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021.
Rückführungsquote liegt in der Schweiz bei 54 Prozent
Lange blieb er aber nicht dort. Im Dezember 2022 ist er plötzlich wieder da. Laut «Bild» soll er dabei über die Schweiz nach Deutschland gekommen sein. Via Tram von Basel nach Weil am Rhein.
Während einer Kontrolle flog er auf und kam wieder in den Knast. Er sitzt nun seine restliche Strafe ab. Lange muss er aber nicht mehr hinter Gittern bleiben. Bereits am 13. Februar kommt er wieder raus. Und könnte dann als freier Mann in Deutschland leben.
Das Problem: Deutschland schafft wegen der Taliban nicht nach Afghanistan aus. Die Deutschen haben deswegen eine andere Idee: Sie wollen den Kinderschänder womöglich in die Schweiz abschieben. Anders als in Deutschland klappt die Abschiebung von Asylbewerbern bei uns besser. Die Rückführungsquote liegt in der Schweiz bei 54 Prozent. Damit es so weit kommt, muss die Schweiz allerdings zustimmen.
Keine Abschiebung nach Afghanistan
In Deutschland sei diese Quote «deutlich niedriger», räumte SPD-Innenministerin Nancy Faeser (52) gegenüber Bundesrätin Karin Keller-Sutter (59) bei einem Treffen im Dezember ein. Eine bundesweite Zahl liegt nicht vor, weil der Vollzug Sache der Bundesländer ist. In der EU liegt die Rückführungsquote bei 21 Prozent.
Sollte der Kinderschänder tatsächlich in die Schweiz abgeschoben werden, dürfte er erst mal bleiben. Auch die Schweiz schafft seit der Machtübernahme der Taliban keine Flüchtlinge mehr nach Afghanistan aus. (jmh)
* Name bekannt